Anträge auf Reduktion der Lehrverpflichtung
Eine Reduktion der Lehrverpflichtung von Professor*innen und wissenschaftlichen Beschäftigten ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Bitte beachten Sie dazu die Vorgaben der Lehrverpflichtungsverordnung – LVVO in der jeweils gültigen Fassung sowie die aktuell gültigen Leitlinien des Präsidiums.
Anträge auf Reduktion der Lehrverpflichtung werden im jeweils zuständigen Institutsrat behandelt und dann vom Dekanat beschlossen. Ihre Fragen beantwortet Izabela Gesellensetter (dekanatssekretariat@bcp.fu-berlin.de).