Unterschied zwischen Einstufung und Kennzeichnung
Die Einstufung eines Stoffes erfolgt in der Weise, dass zunächst zu untersuchen ist, welche Gefahrenklassen des GHS-Kennzeichnungssystems zutreffen und gfls. welcher Kategorie innerhalb einer Gefahrenklasse der Stoff zuzuordnen ist.
Aus der Zuordnung zu einer Kategorie einer Gefahrenklasse folgt eine Einstufung mit dem dafür vorgesehenen H-Satz und dem zugehörigen Piktogramm. Die nach vollständiger Einstufung vorliegende Gesamtheit der Piktogramme kann dabei leicht inflationär unübersichtlich werden.
Beispiel:
Folgen aus der Einstufung z.B. die folgenden Piktogramme,
so hat das "Ausrufezeichen" neben dem "Totenkopf" keine sinnvolle Warnwirkung mehr. Gemäß Artikel 26 der CLP-Verordnung darf es deshalb bei der Kennzeichnung weggelassen werden. Artikel 26 nennt folgende Vereinfachungen:
Neben... | ... darf weggelassen werden |
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![]() bei Haut- oder Augenreizung |
bei Sensibilisierung der Atemwege |
![]() bei Sensibilisierung der Haut oder Haut- oder Augenreizung |
Gibt es innerhalb einer Gefahrenklasse mehrere Einstufungen, so wird nur das Piktogramm für die schwerwiegenste Kategorie zugeordnet.
Beispiel:
Lautet in der Gefahrenklasse "akute Toxizität" eine Einstufung "giftig bei Verschlucken" eine weitere "gesundheitsschädlich bei Hautkontakt", So wird nur das Totenkopf-Piktogramm für die Einstufung "giftig" angebracht.