GHS-Kennzeichnung ab 1.6.2015 verbindlich - die bisherige Kennzeichnung hat keine Rechtsgrundlage mehr
News vom 13.02.2015
Die Richtline 67/548/EWG ("Stoffrichtlinie") sowie die Richtlinie 1999/45/EG ("Zubereitungsrichtline") werden zum 1.6.2015 außer Kraft gesetzt. Die bisherige Kennzeichnung von Gefahrstoffen mit Symbolen, Gefahrenhinweisen sowie R- und S-Sätzen hat dann keine rechtliche Grundlage mehr - und ist daher zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen nicht mehr geeignet. Stattdessen ist ausschließlich die GHS-Kennzeichnung bestehend aus Piktogrammen, Warnwort sowie H- und P-Sätzen zu verwenden.
Bitte reservieren Sie eine ausreichende Zeit, um noch vorhandene Chemikalienaltbestände umzuetikettieren.
Unter bestimmten Voraussetzungen - insbesondere einer Dokumentation in der Gefährdungsbeurteilung kann gemäß TRGS 201 (§ 4.3) bei der Verwendung von Chemikalien von einer vollständigen Kennzeichnung abgesehen werden. Es muss dann nur noch mit der Chemikalienbezeichnung sowie den Piktogrammen gekennzeichnet werden, was bedeuten würde, dass Sie lediglich die alten Warnsymbole mit den neuen Piktogrammen überkleben müssten.
Siehe dazu auch die Vorschläge der BGI 850-0 (Anhang 4) zur vereinfachten Kennzeichnung von Gefahrstoffen. Diese Vorschläge sind übrigens im Chemikalienkatastersystem CLAKS vollständig umgesetzt worden, weshalb sich GHS-konforme Etikettierungen auch sehr einfach durch das CLAKS-Programm erzeugen lassen, indem für die Chemikalie ein sog. "Komplettetikett" ausgedruckt wird.