Springe direkt zu Inhalt

Interne/Externe Arbeiten

Masterarbeiten (sowie (Forschungs-)Projekte /Projektstudium-Laborpraktikum) können auf Antrag und nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss intern oder extern absolviert werden.

Die Masterarbeit muss, egal ob intern oder extern, durch zwei prüfungsberechtigte Gutachter (i. d. R. Professoren oder Privatdozenten) bewertet werden.


Intern:

Die Arbeit wird bei einem Betreuer (=“Erstbetreuer“), der zum Institut für Biologie der Freien Universität Berlin gehört, absolviert.

Bei internen Masterarbeiten ist der Erstbetreuer (d. h. derjenige, der Sie vor Ort betreut) auch der Erstgutachter der Masterarbeit. Als Zweitbetreuer/Zweitgutachter können Sie sich entscheiden, ob Sie entweder einen internen Betreuer/Gutachter vom Institut für Biologie der Freien Universität Berlin wählen oder einen externen, fachkundigen Betreuer/Gutachter von außerhalb des Instituts für Biologie der Freien Universität Berlin.


Extern:

Die Arbeit wird bei einem Betreuer (=“Erstbetreuer“), der NICHT zum Institut für Biologie der Freien Universität Berlin gehört, absolviert. D. h., die Arbeit kann auch im Ausland absolviert werden, solange der universitäre Bezug durch einen prüfungsberechtigten Betreuer (s.o.) gegeben ist und es sich um eine biologische Arbeit handelt.

Bei externen Masterarbeiten müssen Sie sich als Zweitbetreuer/Zweitgutachter einen internen Prüfungsberechtigten aus dem Institut für Biologie der Freien Universität Berlin suchen. Bei externen Arbeiten müssen Sie zusätzlich zu den allgemeinen Anmeldebögen das o. g. Formular „Antrag auf externe Durchführung“ einreichen. Dieses Formular müssen Sie (spätestens) bei Anmeldung der Masterarbeit oder (falls Sie z. B. beabsichtigen, die Arbeit im Ausland zu absolvieren und daher langfristige Planungssicherheit benötigen) auch schon im Vorfeld einreichen.