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Abschlussarbeit für den Masterstudiengang Biochemie

In  § 5 Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Biochemie finden Sie Informationen und Vorgaben zur Masterarbeit und dem Mastervortrag.

 

Anmeldeformulare für die Masterarbeit:

Um Missverständnisse im Titel zu vermeiden, teilen Sie mir diesen bitte auch per E-Mail mit, sofern Sie den Antrag handschriftlich ausfüllen.


Vorgehensweise bei externen Masterarbeiten:

Die Masterarbeit kann auf Antrag auch extern an Instituten oder Forschungseinrichtungen durchgeführt werden. Dieser Antrag ist zusätzlich zum o. g. Antrag einzureichen:

Den/die ausgefüllten Antrag/Anträge reichen Sie bitte vier Wochen vor Beginn der Arbeit im Prüfungsbüro ein. Im Anschluss wird Ihr Antrag vom Prüfungsausschuss geprüft und Sie erhalten vom Prüfungsbüro eine schriftliche Antwort.

Sie können den Antrag auf externe Durchführung vor oder auch zusammen mit dem regulären Antrag einreichen.

Bitte beachten Sie, dass allein die Genehmigung, die Masterarbeit extern durchzuführen, nicht ausreicht, um die Arbeit beginnen zu dürfen. Erst durch die Genehmigung des regulären Antrages und der damit verbundenen offiziellen Themenausgabe und Bekanntgabe der Bearbeitungsfrist dürfen Sie beginnen.

Der Prüfungsausschuss gibt folgende Vorgaben und Empfehlungen beim Schreiben der Masterarbeit.

Wichtig: Bei der Anmeldung der Masterarbeit werden als Betreuer/in bzw. Gutachter/in nur prüfungsberechtigte Personen zugelassen, dies sind in der Regel ProfessorInnen (Prof.) oder PrivatdozentInnen (PD). Bitte beachten Sie dies bei der Suche einer Betreuungsmöglichkeit Ihrer Masterarbeit, da es sonst zur Ablehnung der Anmeldung der Masterarbeit durch den Prüfungsausschuss kommen kann. Der Antrag kann erst bearbeitet werden, sobald alle Unterschriften vorliegen.

Liegen während des Bearbeitungszeitraums der Masterarbeit nachvollziehbare und triftige Gründe vor, die von dem/der Studierenden nicht zu vertreten sind und dadurch die fristgerechte Bearbeitung der Masterarbeit nicht möglich ist, kann beim Prüfungsausschuss ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden. Der Antrag muss von den Studierenden begründet werden und von derm/der Erstgutachter/in mit Unterschrift bestätigt werden. Der Antrag ist rechtzeitig im Prüfungsbüro einzureichen.Über den Antrag entscheidet der Prüfungsausschuss.


Abgabe der Arbeit:

Die Masterarbeit muss per E-Mail an pruefungsbuero@biochemie.fu-berlin.de als PDF-Datei fristgemäß spätestens an dem Tag, der Ihnen als „spätester fristgemäßer Abgabetermin“ mitgeteilt worden ist (bis 23:59 Uhr), eingereicht werden. Die PDF-Datei muss den Text maschinenlesbar, nicht nur grafisch enthalten und darf keine Rechtebeschränkung aufweisen. Bitte denken Sie daran, die eidesstattliche Erklärung handschriftlich unterschrieben mit einzufügen. Die Abgabe einer gedruckten Version entfällt.

Die Verwendung des FU-Logos auf der Arbeit ist nicht zulässig!

Die Weiterleitung der Arbeit an Ihre Gutachter/innen erfolgt nur durch das Prüfungsbüro!

Sobald die Abgabe der Arbeit im System verbucht wurde, können Sie dies Ihrem Noten-Punkte-Konto entnehmen.

Mastervortrag:

Gemäß § 9 PO werden die Ergebnisse der Masterarbeit in einem mündlichen Vortrag verteidigt. Der Mastervortrag dauert etwa 45 Minuten und besteht aus einer Präsentation der Ergebnisse (etwa 15 Minuten) und einer anschließenden Diskussion (30 Minuten). Den Termin zur Verteidigung spricht der/die Student/in selbständig mit den beiden Gutachter/innen ab und ist 2 Wochen vorher dem Prüfungsbüro mitzuteilen (per E-Mail: pruefungsbuero@biochemie.fu-berlin.de)

Der Mastervortrag ist von 2 PrüferInnen abzunehmen und zu bewerten. Diese sollen mit den GutachterInnen der Arbeit identisch sein. Mit der Zusendung der Masterarbeit erhalten die Gutachter/innen den Protokollbogen für den mündlichen Vortrag. Der mündliche Vortrag findet in Präsenz statt.