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Abschlussarbeit im Bachelorstudiengang Biochemie

In § 8 Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Biochemie finden Sie Informationen und Vorgaben zur Bachelorarbeit und der mündlichen Prüfung.

Forschungsprojekt im Vorlauf auf die Bachelorarbeit:

Der Prüfungsausschuss hat beschlossen, dass im Vorfeld einer Bachelorarbeit ein 3 wöchiges Forschungsprojekt zur Einarbeitung in das Bachelorthema absolviert werden kann. Dieses Forschungsprojekt kann im Bachelorstudium (Wahlpflichtbereich, benotet) oder im anschließenden Masterstudium (Wahlbereich, unbenotet) eingebracht werden.

Das Forschungsprojekt ist, egal ob es intern oder extern absolviert werden soll, von den Studierenden mindestens vier Wochen vorab anzumelden.

Bevor ein Forschungsprojekt begonnen werden kann, ist die Genehmigung über den Prüfungsausschuss einzuholen.

Dazu reichen Sie bitte den ausgefüllten Antrag im Prüfungsbüro ein. Sollte das Forschungsprojekt abgelehnt werden oder andere Fragen auftauchen, setzen wir uns mit Ihnen per E-Mail in Verbindung. Andernfalls werden wir Ihnen das Forschungsmodul im Campus Management anmelden (affine Forschungsmodule können erst nach der Absolvierung als Anerkennung im Campus Management eingetragen werden).

Wichtig: Bei der Anmeldung der Forschungsprojekte werden als Betreuer/innen / Prüfer/innen nur prüfungsberechtigte Personen zugelassen, dies sind in der Regel Professoren/Professorinnen (Prof.) oder Privatdozenten/Privatdozentinnen (PD). Bitte beachten Sie dies bei der Suche einer Betreuungsmöglichkeit Ihrer Forschungsprojekte, da es sonst zur Ablehnung der Anmeldung der Forschungsprojekte durch den Prüfungsausschuss kommen kann. Bitte beachten Sie die Hinweise auf der letzten Seite der Anmeldung. Gleiches gilt auch für die Bachelorarbeit.

Bitte beachten Sie bei den Forschungsprojekten die Richtlinien zur aktiven Teilnahme und evtl. Prüfung. Der Bericht muss von der Betreuung unterzeichnet werden und vor dem Leistungsnachweis per E-Mail als PDF Datei an das Prüfungsbüro geschickt werden, sonst kann der Leistungsnachweis nicht entgegengenommen werden. Der Leistungsnachweis und das Prüfungsprotokoll sind vom Prüfer und nicht vom Studenten einzureichen!

Anmeldung und Leistungsnachweis für ein Forschungsprojekt im Bachelor (5 LP) 


Anmeldung Bachelorarbeit:

Um Missverständnisse im Titel zu vermeiden, teilen Sie mir diesen bitte auch per E-Mail mit, sofern Sie den Antrag handschriftlich ausfüllen.


Vorgehensweise bei externen Bachelorarbeiten:

Die Bachelorarbeit kann auf Antrag auch extern an Instituten oder Forschungseinrichtungen durchführt werden. Dieser Antrag ist zusätzlich zum o. g. Antrag einzureichen:

Den/die ausgefüllten Antrag/Anträge reichen Sie bitte vier Wochen vor Beginn der Arbeit im Prüfungsbüro ein. Im Anschluss wird Ihr Antrag vom Prüfungsausschuss geprüft und Sie erhalten vom Prüfungsbüro eine schriftliche Antwort.

Sie können den Antrag auf externe Durchführung vor oder auch zusammen mit dem regulären Antrag einreichen.

Bitte beachten Sie, dass allein die Genehmigung, die Bachelorarbeit extern durchzuführen, nicht ausreicht, um die Arbeit beginnen zu dürfen. Erst durch die Genehmigung des regulären Antrages und der damit verbundenen offiziellen Themenausgabe und Bekanntgabe der Bearbeitungsfrist dürfen Sie beginnen.

Der Prüfungsausschuss gibt folgende Vorgaben und Empfehlungen beim Schreiben der Bachelorarbeit.

Wichtig: Bei der Anmeldung der Bachelorarbeit werden als Betreuer/in bzw. Gutachter/in nur prüfungsberechtigte Personen zugelassen, dies sind in der Regel ProfessorInnen (Prof.) oder PrivatdozentInnen (PD). Bitte beachten Sie dies bei der Suche einer Betreuungsmöglichkeit Ihrer Bachelorarbeit, da es sonst zur Ablehnung der Anmeldung der Bachelorarbeit durch den Prüfungsausschuss kommen kann. Der Antrag kann erst bearbeitet werden, sobald alle Unterschriften vorliegen.

Liegen während des Bearbeitungszeitraums der Bachelorarbeit nachvollziehbare und triftige Gründe vor, die von den Studierenden nicht zu vertreten sind und dadurch die fristgerechte Bearbeitung der Bachelorarbeit nicht möglich ist, kann beim Prüfungsausschuss ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden. Der Antrag muss von den Studierenden begründet werden und von dem/der Erstgutachter/in mit Unterschrift bestätigt werden. Der Antrag ist rechtzeitig im Prüfungsbüro einzureichen.Über den Antrag entscheidet der Prüfungsausschuss.


Abgabe der Arbeit:

Die Bachelorarbeit muss per E-Mail an pruefungsbuero@biochemie.fu-berlin.de als PDF-Datei fristgemäß spätestens an dem Tag, der Ihnen als „spätester fristgemäßer Abgabetermin“ mitgeteilt worden ist (bis 23:59 Uhr), eingereicht werden. Die PDF-Datei muss den Text maschinenlesbar, nicht nur grafisch enthalten und darf keine Rechtebeschränkung aufweisen. Bitte denken Sie daran, die eidesstattliche Erklärung handschriftlich unterschrieben mit einzufügen. Die Abgabe einer gedruckten Version entfällt.

Die Verwendung des FU-Logos auf der Arbeit ist nicht zulässig!

Die Weiterleitung der Arbeit an Ihre Gutachter/innen erfolgt nur durch das Prüfungsbüro!

Sobald die Abgabe der Arbeit im System verbucht wurde, können Sie dies Ihrem Noten-Punkte-Konto entnehmen.


Mündliche Prüfung zur Bachelorarbeit:

Gemäß § 9 PO werden die Ergebnisse der Bachelorarbeit in einer mündlichen Prüfung verteidigt. Die Bachelorarbeit muss mit mindestens 4,0 bewertet sein, um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu sein.

Die mündliche Prüfung schließt sich so bald wie möglich der Bachelorarbeit an. Sie dauert etwa 30-45 Minuten und besteht aus einer Präsentation der Bachelorarbeit (etwa 15 Minuten) und einer anschließenden Diskussion (15-30 Minuten). Der Vortrag ist vorbehaltlich der Zustimmung des Prüflings hochschulöffentlich.

Den Termin zur Verteidigung spricht der/die Student/in selbständig mit den beiden Gutachter/innen ab und ist 2 Wochen vorher dem Prüfungsbüro mitzuteilen (per E-Mail: pruefungsbuero@biochemie.fu-berlin.de)

Die mündliche Prüfung ist von 2 PrüferInnen abzunehmen und zu bewerten. Diese sollen mit den GutachterInnen der Arbeit identisch sein. Mit der Zusendung der Bachelorarbeit erhalten die Gutachter/innen den Protokollbogen für die mündliche Prüfung. Der mündliche Vortrag findet in Präsenz statt.