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Prüfungsbüro Master Biochemie

Ihre Ansprechpartnerin: Janine Heinrich


Sprechstunde: dienstags 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Aktuelle Angaben zu Sprechstundenausfällen finden Sie hier.


Hinweise zu Ihren Anfragen:

  • Bitte prüfen Sie in einem ersten Schritt, ob Ihre Fragen weiter unten auf dieser Seite bereits beantwortet werden. Falls das nicht der Fall ist, senden Sie uns gerne Ihr Anliegen zu. Wir versuchen Ihre Anfrage so schnell wie möglich zu bearbeiten.

  • Bitte kalkulieren Sie dennoch ein, dass es aufgrund des hohen Mailaufkommens und der nur monatlich stattfindenden Sitzungen der Prüfungsausschüsse zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen kann. Dringende Anliegen werden von uns stets mit hoher Priorität behandelt, um Ihnen bestmöglich zu helfen. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass Anträge, die die angegebene Bearbeitungsfrist unterschreiten (z.B. Beginn der Abschlussarbeit / des Forschungsprojektes innerhalb der nächsten Tage), nicht für eine bevorzugte oder beschleunigte Bearbeitung in Frage kommen. Bitte sehen Sie davon ab, Anfragen doppelt zu senden.

  • Wichtig: Bitte senden Sie uns Ihre Anfragen von Ihrem offiziellen FU-Account, da wir sie sonst nicht bearbeiten können. Bitte senden Sie uns Ihre Dokumente ausschließlich im PDF-Format und nehmen Sie folgende Informationen in Ihrer Mail auf, damit wir Ihre Anfrage ohne Verzögerung bearbeiten können: Name, Vorname, Studiengang, Matrikelnummer.

Informationen zu Prüfungen mit Master Biochemie

Ablauf:

1. Um Studienleistungen anerkennen zu können, benötigen wir im Prüfungsbüro folgende Unterlagen:

      • Transcript of Records/Leistungsübersicht oder Zeugnis, aus denen hervorgeht, dass ein Modul absolviert und bestanden wurde, mit Datum des Bestehens, ggf. die Note, sowie die Leistungspunkte.
      • Eine Modulbeschreibung, aus der die Qualifikationsziele und Inhalte hervorgehen, sowie Lehr/Lernformen (Vorlesung, Übung, Praktikum, bei kombinierten Veranstaltungen jeweils mit Angabe zu LP), ggf. Teilnahmepflicht, Form der aktiven Teilnahme und Prüfungsform.
      • Eine tabellarische Übersicht, welche erbrachten Leistungen für welche Leistungen bei uns anerkannt werden sollen

Alle Unterlagen müssen ggf. offiziell auf Deutsch oder Englisch übersetzt sein und im Original und in Kopie eingereicht werden. Nur wenn diese Angaben vollständig sind, können wir die Anerkennung zügig prüfen.

2. Wir werden Ihren Antrag an den zuständigen Prüfungsausschuss zur Entscheidung weiterleiten und Sie im Anschluss über die Entscheidung informieren.

 

Die Beschlüsse des Prüfungsausschusses Biochemie finden Sie hier.

Hinweise zur Ausstellung von englischen Transkripten:

Englische Transkripte können aus systemtechnischen Gründen nicht ausgestellt werden. Sollten Sie dieses jedoch benötigen, können Sie entweder einen vereidigten Übersetzer aufsuchen, welcher Ihnen die Übersetzung anfertigt und davon eine Beglaubigung ausstellt oder Sie fertigen selber eine Übersetzung an.

Bitte beachten Sie dabei folgendes:

  • Hierbei handelt es sich um kein offizielles Dokument der Freien Universität Berlin, deshalb sind alle Angaben der Herkunft als auch das Logo zu entfernen
  • Es muss sich klar um eine Übersetzung Ihrerseits handeln, daher geben Sie bitte an, dass Sie die Übersetzung angefertigt haben
  • Fügen Sie Seitenzahlen ein
  • Geben Sie keine Sachbearbeitungsstelle für die Unterschrift an

Sobald Sie die Übersetzung angefertigt haben schicken Sie diese bitte von Ihrem Zedat-Acconut per E-Mail an das Prüfungsbüro (pruefungsbuero@biochemie.fu-berlin.de). Hier werden die Angaben überprüft und das weitere Prozedere mitgeteilt.

Bei vollständigen und korrekten Angaben wird vom Prüfungsbüro lediglich die Angabe der Noten (nicht die Übersetzung als solche) bescheinigt. Es handelt sich damit um keine offizielle Übersetzung. Wird jedoch eine offizielles Dokument in Form einer Übersetzung angefordert, so bleibt Ihnen der Besuch eines vereidigten Übersetzers nicht erspart!

Anstelle eines internen Methodenmoduls können Sie nach Anmeldung ein 3-wöchiges individuelles «Methodenpraktikum» in einer Forschungsgruppe anerkennen lassen.

Ein Forschungsmodul ist, egal ob es intern oder extern absolviert werden soll, von den Studierenden vier Wochen vorher anzumelden.

Bevor ein Forschungsprojekt begonnen werden kann, ist die Genehmigung über den Prüfungsausschuss einzuholen.

Dazu reichen Sie bitte den ausgefüllten Antrag im Prüfungsbüro ein. Sollte das Forschungsprojekt abgelehnt werden oder andere Fragen auftauchen, setzen wir uns mit Ihnen per E-Mail in Verbindung. Andernfalls werden wir Ihnen das Forschungsmodul im Campus Management anmelden (affine Forschungsmodule unbenotet können erst nach der Absolvierung als Anerkennung im Campus Management eingetragen werden).

Wichtig: Bei der Anmeldung der Forschungsprojekte werden als Betreuer/innen / Prüfer/innen nur prüfungsberechtigte Personen zugelassen, dies sind in der Regel Professoren/Professorinnen (Prof.) oder Privatdozenten/Privatdozentinnen (PD). Bitte beachten Sie dies bei der Suche einer Betreuungsmöglichkeit Ihrer Forschungsprojekte, da es sonst zur Ablehnung der Anmeldung der Forschungsprojekte durch den Prüfungsausschuss kommen kann. Bitte beachten Sie die Hinweise auf der letzten Seite der Anmeldung. Gleiches gilt auch für die Masterarbeit.

Bitte beachten Sie bei den Forschungsprojekten die Richtlinien zur aktiven Teilnahme und evtl. Prüfung. Der Bericht muss von der Betreuung unterzeichnet werden und vor dem Leistungsnachweis per E-Mail als PDF Datei an das Prüfungsbüro geschickt werden, sonst kann der Leistungsnachweis nicht entgegengenommen werden. Der Leistungsnachweis und das Prüfungsprotokoll sind von den PrüferInnen und nicht von den Studierenden einzureichen!

Achtung! Im Sommersemster 2016 wurde eine Änderungsordnung erlassen. Der Umfang der Forschungsmodule ändert sich bei den unbenoteten Forschungsprojekten von 3 auf 4 Wochen (5 LP) und von 6 auf 8 Wochen (10 LP). Die Forschungsmodule im Umfang von 15 LP ändern sich von 9 auf 12 Wochen.

 

In  § 5 Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Biochemie finden Sie Informationen und Vorgaben zur Masterarbeit und dem Mastervortrag.

 

Anmeldeformulare für die Masterarbeit:

Um Missverständnisse im Titel zu vermeiden, teilen Sie mir diesen bitte auch per E-Mail mit, sofern Sie den Antrag handschriftlich ausfüllen.


Vorgehensweise bei externen Masterarbeiten:

Die Masterarbeit kann auf Antrag auch extern an Instituten oder Forschungseinrichtungen durchgeführt werden. Dieser Antrag ist zusätzlich zum o. g. Antrag einzureichen:

Den/die ausgefüllten Antrag/Anträge reichen Sie bitte vier Wochen vor Beginn der Arbeit im Prüfungsbüro ein. Im Anschluss wird Ihr Antrag vom Prüfungsausschuss geprüft und Sie erhalten vom Prüfungsbüro eine schriftliche Antwort.

Sie können den Antrag auf externe Durchführung vor oder auch zusammen mit dem regulären Antrag einreichen.

Bitte beachten Sie, dass allein die Genehmigung, die Masterarbeit extern durchzuführen, nicht ausreicht, um die Arbeit beginnen zu dürfen. Erst durch die Genehmigung des regulären Antrages und der damit verbundenen offiziellen Themenausgabe und Bekanntgabe der Bearbeitungsfrist dürfen Sie beginnen.

Der Prüfungsausschuss gibt folgende Vorgaben und Empfehlungen beim Schreiben der Masterarbeit.

Wichtig: Bei der Anmeldung der Masterarbeit werden als Betreuer/in bzw. Gutachter/in nur prüfungsberechtigte Personen zugelassen, dies sind in der Regel ProfessorInnen (Prof.) oder PrivatdozentInnen (PD). Bitte beachten Sie dies bei der Suche einer Betreuungsmöglichkeit Ihrer Masterarbeit, da es sonst zur Ablehnung der Anmeldung der Masterarbeit durch den Prüfungsausschuss kommen kann. Der Antrag kann erst bearbeitet werden, sobald alle Unterschriften vorliegen.

Liegen während des Bearbeitungszeitraums der Masterarbeit nachvollziehbare und triftige Gründe vor, die von dem/der Studierenden nicht zu vertreten sind und dadurch die fristgerechte Bearbeitung der Masterarbeit nicht möglich ist, kann beim Prüfungsausschuss ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden. Der Antrag muss von den Studierenden begründet werden und von derm/der Erstgutachter/in mit Unterschrift bestätigt werden. Der Antrag ist rechtzeitig im Prüfungsbüro einzureichen.Über den Antrag entscheidet der Prüfungsausschuss.


Abgabe der Arbeit:

Die Masterarbeit muss per E-Mail an pruefungsbuero@biochemie.fu-berlin.de als PDF-Datei fristgemäß spätestens an dem Tag, der Ihnen als „spätester fristgemäßer Abgabetermin“ mitgeteilt worden ist (bis 23:59 Uhr), eingereicht werden. Die PDF-Datei muss den Text maschinenlesbar, nicht nur grafisch enthalten und darf keine Rechtebeschränkung aufweisen. Bitte denken Sie daran, die eidesstattliche Erklärung handschriftlich unterschrieben mit einzufügen. Die Abgabe einer gedruckten Version entfällt.

Die Verwendung des FU-Logos auf der Arbeit ist nicht zulässig!

Die Weiterleitung der Arbeit an Ihre Gutachter/innen erfolgt nur durch das Prüfungsbüro!

Sobald die Abgabe der Arbeit im System verbucht wurde, können Sie dies Ihrem Noten-Punkte-Konto entnehmen.

Mastervortrag:

Gemäß § 9 PO werden die Ergebnisse der Masterarbeit in einem mündlichen Vortrag verteidigt. Der Mastervortrag dauert etwa 45 Minuten und besteht aus einer Präsentation der Ergebnisse (etwa 15 Minuten) und einer anschließenden Diskussion (30 Minuten). Den Termin zur Verteidigung spricht der/die Student/in selbständig mit den beiden Gutachter/innen ab und ist 2 Wochen vorher dem Prüfungsbüro mitzuteilen (per E-Mail: pruefungsbuero@biochemie.fu-berlin.de)

Der Mastervortrag ist von 2 PrüferInnen abzunehmen und zu bewerten. Diese sollen mit den GutachterInnen der Arbeit identisch sein. Mit der Zusendung der Masterarbeit erhalten die Gutachter/innen den Protokollbogen für den mündlichen Vortrag.




 

 

Den Antrag auf Studienabschluss reichen Sie bitte bei uns im Prüfungsbüro ein, sobald Sie Ihre letzte Prüfungsleistung erfolgreich abgeschlossen haben. Dies kann z.B. der Termin der Verteidigung der Masterarbeit sein, ein letzter Klausurtermin, die Abgabe einer Hausarbeit/Protokolls/Berichts etc.. Das Datum des Antrags auf Studienabschluss wird das Zeugnisdatum.

Antrag auf Studienabschluss

Bitte beachten Sie:
Der Antrag auf Studienabschluss entspricht nicht dem Antrag auf Exmatrikulation.

Bei Fragen zur Exmatrikulation wenden Sie sich bitte direkt an die Studierendenverwaltung der FU Berlin.

Die Abschlussunterlagen müssen den selben Namen haben, wie er bei Ihnen im Ausweis/Reisepass ausgewiesen ist, bitte geben Sie daher Ihren vollständigen Namen bei der Studierendenverwaltung an!

Sollten Sie einen vom amtlichen Namen abweichenden Vor- und/oder Nachnamen angeben (z.B. trans*, inter* und nichtbinäre* (TIN*) Studierende) wollen, reichen Sie bitte den „Antrag auf Eintragung eines vom amtlichen Namen abweichenden Vor- und/oder Nachnamen auf Abschlussdokumenten der Freien Universität Berlin“ ein.


Hinweis zur Begutachtung Ihrer Masterarbeit

Der Prüfungsausschuss hat für das Wintersemester 21/22 (also bis zum 31.03.2022) entschieden die Frist für die Erstellung eines Gutachtens für Masterarbeiten von vier auf sechs Wochen zu erhöhen. Dies ist pandemiebedingt entschieden worden, da es aufgrund der uniweiten Hemmnis in den vergangenen Semestern in diesem Semester zu einer erhöhten Abgabe von Masterarbeiten kommt. Bitte beachten Sie dies für Ihre weitere Planung! Bitte haben Sie Verständnis, dass sich aufgrund der hohen Anzahl an abzugebenden Masterarbeiten zur gleichen Frist, die Erstellung der Abschlussdokumente verzögern kann.


Für Ihren Studienabschluss müssen Module gemäß §4  der Studienordnung nachgewiesen werden.Für eine bessere Studienplanung können Sie folgende Übersicht für sich nutzen.