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Zählen Prüfungsversuche, die vor dem 01.10.2015 wahrgenommen wurden?

Nein, die Wiederholungsregelung tritt erst ab 1.10.2015 in Kraft. Vorher abgelegte Prüfungsversuche werden nicht gezählt. Es werden jedoch alle Prüfungsversuche gezählt, die am oder nach dem 01.10.2015 durchgeführt werden, auch wenn die Prüfung zu Lehrveranstaltungen aus vorangegangenen Semestern gehört.

In der Pharmazie gelten bereits seit 2003 bindende Prüfungstermine, daher zählen auch die Wiederholungsversuche, die vor dem 1.10.2015 unternommen worden sind.