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Was sind die Konsequenzen nach einem endgültigen Nichtbestehen eines für den Studienabschluss erforderlichen Moduls?

Nach dem letzten nicht bestandenen Prüfungsversuch kann das Studium nicht fortgesetzt werden und es kann auch kein weiterer Studiengang, der das betreffende Modul verpflichtend beinhaltet, aufgenommen werden.

Dies wird durch eine Eintragung im Campus Management und einem Bescheid durch den Prüfungsausschuss dem/r Studierenden bekannt gegeben.

Mit der Zustellung des Bescheides beginnt eine Frist, innerhalb dieser ein/e Student/in Einsicht in die Prüfungsakte nehmen kann.