Springe direkt zu Inhalt

Was passiert, wenn jemand zur Prüfung krank ist?

Ist eine Studierende bzw. ein Studierender zu einem bindenden Prüfungstermin erkrankt oder kann aus triftigem Grund an einer Prüfung nicht teilnehmen, ist unverzüglich beim Prüfungsbüro ein ärztliches Attest einzureichen oder der triftige Grund anzuzeigen.

Wird dem Attest bzw. dem triftigen Grund vom Prüfungsausschuss stattgegeben, gilt die Prüfung als entschuldigt und als nicht angetreten und sie wird nicht als Prüfungsversuch gezählt.

siehe auch: Was passiert, wenn jemand an der Hauptklausur nicht teilnimmt?