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Prüfungen innerhalb der Pharmazie

Wie erfolgt die Anmeldung zu Prüfungen innerhalb der Pharmazie?

Die Studierenden müssen sich zur Klausurteilnahme nicht extra anmelden. Allgemein sind sie teilnahmeberechtigt, wenn sie den zugehörigen Seminarteil oder das Praktikum der Lehrveranstaltung abgeschlossen haben, und stehen dann automatisch auf der Klausurliste. Gleiches gilt auch für die mündlichen Kolloquien.

Wie erfolgt der Rücktritt von einer Prüfung in der Pharmazie? Bei wem melden sich die Studierenden, welche Unterlagen werden derzeit benötigt?

Der Rücktritt von einer Klausur funktioniert nur über ein ärztliches Attest. Dieses muss dann fristgerecht bei den klausurzuständigen Dozenten eingereicht (oder zumindest ins Institut eingesandt) werden.

Bis wann muss man im Bereich Pharmazie von der Prüfung zurücktreten, damit dies ein Rücktritt ohne weitere Konsequenzen ist?

Ein Rücktritt braucht nicht vorab angekündigt zu werden. Hauptsache ist, dass im Nachhinein die Krankschreibung fristgerecht, also binnen 7 Tagen ab Klausurdatum, da ist.

Wenn jemand im Bereich Pharmazie nicht zur Prüfung erscheint, gilt das dann als durchgefallen?

Als durchgefallen bzw. nicht bestanden gilt, wer unentschuldigt bei einem Test/einer Klausur fehlt, d. h. ohne fristgerecht eine Krankschreibung vorzulegen.