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Tests, die als Formen aktiver Teilnahme (Siehe Modulbeschreibungen) absolviert werden

Die Teilnahme an Tests ist nach der Anmeldung zum Modul jederzeit möglich. Eine Festlegung auf verbindliche Prüfungstermine erfolgt nicht. Die Nichtteilnahme steht dem Nicht-Bestehen eines Tests in der Rechtsfolge gleich. Zwischen entschuldigtem und nicht entschuldigtem Versäumnis wird nicht unterschieden, weshalb der Grund für eine Nichtteilnahme auch nicht belegt werden muss. Testtermine, die nicht erfolgreich genutzt wurden, werden nicht als Prüfungsfehlversuche im Sinne von § 20 Abs. 3 der RSPO gezählt, es gibt also keine Beschränkung der Teilnahmeversuche.

Zur Bereitstellung ausreichender Räumlichkeiten und einer ausreichenden Anzahl an Testexemplaren sind Dozentinnen und Dozenten berechtigt, von Teilnahmewilligen eine rechtzeitige Erklärung über den Teilnahmewunsch und die für den Test notwendigen Daten zu verlangen (Name, Matrikelnummer, Studiengang). Einzelheiten legt der Dozent oder die Dozentin fest. Es wird empfohlen, hierfür die gleichen Termine und Fristen einzuhalten, wie bei der Modulprüfung. Erscheinen zum Testtermin weitere Teilnahmewillige, die es versäumt haben, die genannte Erklärung abzugeben, und ist dadurch die ordnungsgemäße Durchführung des Tests gefährdet, z.B. durch einen dann zu engen Sitzabstand, dürfen diese von der Teilnahme ausgeschlossen werden.