Springe direkt zu Inhalt

Prüfungstermine

Prüfungstermine müssen in dem Semester angeboten werden, in dem die Prüfungsberechtigung erworben wurde. (Im Regelfall wird die Prüfungsberechtigung durch das Absolvieren eines Vorlesungsmoduls erworben.) Im Wintersemester ist der späteste Prüfungstermin der 31. März und im Sommersemester ist der späteste Termin der 30. September. Dozentinnen und Dozenten sind gehalten, die folgenden Prüfungszeiträume einzuhalten:

  • Für die regulären Modulprüfungen die Vorlesungszeit inklusive der ersten beiden Wochen der vorlesungsfreien Zeit.
  • Für die Wiederholungsprüfungen die letzten beiden Wochen vor dem Semesterende (31.3. bzw. 30.9.).

Von diesen Zeiträumen kann abgewichen werden, wenn unter allen Beteiligten eine einvernehmliche Regelung getroffen werden kann, die allen Studierenden die Teilnahme an der Prüfung ermöglicht. Satz 1 bleibt dabei unberührt.

Geplante Prüfungstermine sind inklusive vorgesehener Wiederholungstermine den Teilnehmern zu Beginn der Lehrveranstaltung mitzuteilen. Erforderlichenfalls sind bei dieser Gelegenheit die Angaben der Modulbeschreibung zum Bestehen des Moduls geeignet zu präzisieren (z.B. Kriterien für eine erfolgreiche Teilnahme).

Für die Dauer des Anmeldezeitraums gemäß § 8 (2) der RSPO sind Einwände hinsichtlich des Prüfungstermins möglich und sollten berücksichtigt werden, sofern vorgeschlagene Alternativtermine machbar und für alle Beteiligten zumutbar sind. Nach der Anmeldeperiode liegen die Klausurtermine grundsätzlich fest. Wird ein Termin dennoch aus besonderen Gründen erst später festgelegt oder aufgrund nicht vorhersehbarer Ereignisse verschoben, ist streng auf die Zumutbarkeit für alle Veranstaltungsteilnehmer zu achten.

Beschluss vom 6.12.2013