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Forschungsprojekte

Studierende bewerben sich selbst um Forschungsprojekte in Arbeitsgruppen ihrer Wahl. Da es im Einzelfall Wartezeiten geben kann, sollten Interessenten frühzeitig, d.h. 3 bis 6 Monate vor der geplanten Tätigkeit vorstellig werden. Themenstellung, Zeitpunkt und Dauer werden von der Arbeitsgruppenleiterin / vom Arbeitsgruppenleiter festgelegt und auf einem Formblatt des Prüfungsbüros bescheinigt. Das ausgefüllte Formblatt ist bei einem im Institut stattfindendem Forschungsprojekt vor Antritt der Tätigkeit, bei einem außerhalb des Instituts stattfindendem Forschungsprojekt spätestens zwei Wochen vor Antritt der Tätigkeit im Prüfungsbüro vorzulegen.

Forschungsprojekte können im Umfang von 5, 10 oder 15 Leistungspunkten absolviert werden. Die Modulbeschreibungen sehen bei einer ganztägigen Verfügbarkeit eine Gesamtdauer von 4, 8 bzw. 12 Wochen vor, was einer wöchentlichen Arbeitszeit von 37.5 Stunden entspricht, die sich aus 70 % Laborarbeitszeit und 30 % Zeiten für Vor- und Nachbereitung, insbesondere für die Anfertigung des Berichts zusammensetzt. Die Aufteilung dieser Zeiten erfolgt zweckmäßig, wobei im Regelfall zum Ende des Forschungsprojekts ein zunehmend höherer Zeitanteil für die Anfertigung des Berichts vorgesehen wird. Die für die Einzelleistungen ausgewiesenen Stundenangaben sind Richtwerte, die es vor allem ermöglichen sollen, bei einer nicht ganztägigen Verfügbarkeit eine angemessen verlängerte Gesamtdauer des Projekts zu ermitteln. Entsprechendes legt die Arbeitsgruppenleiterin / der Arbeitsgruppenleiter im Benehmen mit der Praktikantin / dem Praktikanten fest.

Für die Dauer des Forschungsprojekts ist am Arbeitsgruppenseminar teilzunehmen. Ferner ist das Ergebnis des Forschungsprojekts zu präsentieren.

Sofern wie unter „Dauer“ angegeben auch ganztägig an dem Bericht gearbeitet wird, wäre dieser theoretisch innerhalb der vorgesehenen Moduldauer fertigzustellen. Da es eher realistisch ist, dass stundenweise an dem Bericht gearbeitet wird, kann dieser auch später vorgelegt werden, wobei eine Vorlage bis spätestens 4 Wochen nach Beendigung des Forschungsprojekts als angemessen anzusehen ist.

Innerhalb folgender Fristen ist ein Rücktritt vom Forschungsprojekt ohne Angabe von Gründen möglich:

  • Bei einem 5-LP-Forschungsprojekt innerhalb der ersten Woche
  • Bei einem 10-LP-Forschungsprojekt innerhalb der ersten beiden Wochen
  • Bei einem 15-LP-Forschungsprojekt innerhalb der ersten drei Wochen

Der Rücktritt ist gegenüber der Arbeitsgruppenleiterin / dem Arbeitsgruppenleiter sowie gegenüber dem Prüfungsbüro zu erklären.