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ABV-Programm

Information des Prüfungsausschusses Chemie 

Das Berufspraktikum kann neben den in § 7 der Studienordnung (2013) für den Bachelorstudiengang Chemie genannten Möglichkeiten auch gemäß den Festlegungen der Studienordnung für den Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung in Bachelorstudiengängen der Freien Universität Berlin (ABV § 4.2) im Ausland im Umfang von 20, 25 oder 30 LP absolviert werden. Wird ein Auslandspraktikum in Höhe von 30 LP absolviert, dann entfällt das Pflichtmodul "Professionelle naturwissenschaftliche Präsentationstechniken"

Beschluss vom 08.10.2013

Die Frist für die Abgabe des Berichts zum Berufspraktikum beträgt 1 Monat nach Beendigung des Praktikums. Bei unentschuldigtem Versäumen der Abgabefrist ist das Berufspraktikum nicht bestanden.

Beschluss vom 30.10.2013