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Welche Kriterien muss der Betrieb erfüllen, bei dem das Berufspraktikum abgeleistet werden soll?

Das Berufspraktikum dient der Orientierung über Möglichkeiten und Bedingungen des späteren Berufslebens. Soweit möglich sollte deshalb ein Tätigkeitsfeld angestrebt werden, das den eigenen Vorstellungen über die spätere Tätigkeit als Chemiker oder Chemikerin nahe kommt. Das Praktikum kann dazu überall dort abgeleistet werden, wo Chemiker üblicherweise beschäftigt werden. Das schließt Randgebiete wie z.B. eine Patentanwaltskanzlei mit ein. Ausgeschlossen sind alle wissenschaftlich-forschenden Tätigkeiten. Folgende Betriebe sind möglich:

  • Alle marktwirtschaftlichen Unternehmen, die Chemiker beschäftigen. Es kann sich dabei auch um eine industrielle Forschungstätigkeit (z.B. Produktentwicklung) handeln.
  • Öffentlich-rechtliche Institutionen, soweit sie hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. Ausgeschlossen sind hingegen reine Forschungsinstitute. Betriebspraktika bei der BAM dürfen ausschließlich im Bereich der Materialprüfung durchgeführt werden und erfordern vorab eine Stellungnahme der Betreuerin / des Betreuers.