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Bestätigung des Betriebes über das abgeleistete Berufspraktikum

Über das abgeleistete Berufspraktikum ist von dem Unternehmen eine Bescheinigung auszustellen, welche den Zeitraum der Tätigkeit sowie die dabei abgeleisteten Stunden ausweist. Hinsichtlich der abgeleisteten Stunden muss erkennbar sein, welchem Praktikumsmodul das Praktikum zuzuordnen ist. Eine Angabe von z.B. "mindestens 240 Stunden" ist in diesem Sinne ebenfalls hinreichend. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise des Career Service.