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Bericht

über das abgeleistete Berufspraktikum ist ein

Die Frist für die Abgabe des Berichts beträgt 1 Monat nach Beendigung des Praktikums. Bei unentschuldigtem Versäumen der Abgabefrist ist das Berufspraktikum nicht bestanden. Der Bericht ist - gleichzeitig - sowohl beim Praktikumsbeauftragten als auch beim Career-Service einzureichen - vorzugsweise als pdf-Datei per Mail. Der Career-Service schließt das Modul ab, wenn alle Leistungen erbracht und das Testat des Praktikumsbeauftragten vorliegt.

Der Bericht soll die folgenden Elemente enthalten:

Das für den Bericht zur Verfügung gestellte Templat enthält bereits eine thematische Gliederung, wie der Bericht aufgebaut sein soll. Vom Career-Service gibt es dazu weitere Richtlinien (die Sie dem Grunde nach einhalten, wenn Sie das Templat verwenden).  In einem wirtschaftlichen Unternehmen werden Sie möglicherweise mit Dingen zu tun haben, die zu den Betriebsgeheimnissen des Unternehmens gehören. Solche Dinge brauchen Sie nicht in den Bericht zu schreiben. Beschränken Sie sich dann auf allgemeine Angaben. Wenn Sie z.B. an der Synthese eines Wirkstoffes beteiligt waren, könnten Sie z.B. lediglich die Reaktionstypen oder Labormethoden benennen, die sie angewendet haben. Alle Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Dies ist ausdrücklich auch eine Zusicherung an die Unternehmen, die unseren Studierenden Praktikumsplätze anbieten. Wir veröffentlichen lediglich intern Ihre Angaben zu den Ablaufdaten auf dem letzten Blatt des Templats in aggregierter Form, d.h. wir extrahieren aus allen Rückmeldungen zu einer Firma die übereinstimmenden Angaben, sofern die Firma übereinstimmend positiv bewertet wird. .