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Nachteilsausgleich auf Grund von chronischen Erkrankungen, Behinderungen und anderen Gründen

Viele Studierende haben eine Behinderung oder chronische Erkrankung – physischer oder psychologischer Art –, die zu zusätzlichen Belastungen führen kann. Damit sie dennoch gleiche Chancen haben, ihr Studium und Prüfungen zu absolvieren, können sie einen Nachteilsausgleich beantragen, der ihnen beispielsweise ein Vorbuchungsrecht für Kurse oder Prüfungen gewährt.

Viele Betroffene möchten ihr Studium jedoch lieber auf normalem Weg schaffen. Oft empfinden sie es auch als Hürde, sich anderen zu offenbaren. Im Laufe des Studium können sich jedoch schwierige Situationen ergeben, die hätten vermieden werden können, wenn sie frühzeitig Unterstützung erhalten hätten.

Wir möchten Studierenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufgrund von Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen daher anbieten, so früh wie möglich unsere vertrauliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Wir würden Sie gern individuell dabei unterstützen, die richtigen Wege und Hilfen für sich zu finden. Häufig ist dies das Erwirken eines Nachteilsausgleiches, aber auch andere Wege sind möglich.

Ihre Ansprechpartner*innen:

Nehmen Sie dafür bitte zum Beginn oder im Verlauf Ihres Studiums mit dem jeweiligen Studienbüro oder der Beratungsstelle für Studierende mit Behinderung und mit chronischen Erkrankungen Kontakt auf:

special needs

Die Beratungsstelle für Studierende mit Behinderung und mit chronischen Erkrankungen bietet eine vertrauliche Beratung zu allen mit dem barrierefreien Studium in Zusammenhang stehenden Fragen an. Sie unterstützt Studierende bei der Beantragung nachteilsausgleichenden Regelungen zur gleichberechtigten Teilnahme an Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Praktika. Zudem initiiert sie Maßnahmen zur Barrierefreiheit und zur Inklusion Studierender in allen Bereichen der Universität.

Nach Begutachtung Ihrer Situation wird Ihnen dann ggf. ein Empfehlungsschreiben ausgestellt, das Sie bitte Ihrem Prüfungsbüro als PDF-Datei per E-Mail zusenden. Der Prüfungsausschuss wird dann entsprechend Ihrer Situation auf Grundlage des Empfehlungsschreiben entscheiden.

Der Nachteilsausgleich ist erst wirksam, wenn der Prüfungsausschuss über Ihr Anliegen positiv beschieden hat, worüber Sie vom Prüfungsbüro per E-Mail benachrichtigt werden.

Wird Ihnen ein Nachteilsausgleich zugesprochen, so nehmen Sie bitte IMMER zum Beginn einer jeden Lehrveranstaltung Kontakt mit den Lehrenden auf, um diese darüber zu informieren und die weitere Organsisation zu besprechen. Für die Kontaktaufnhame können Sie gerne die Hilfestellung des Studienbüros in Anspruch nehmen.

Falls Sie sich anderweitig beraten lassen wollen, finden Sie weitere Information auf folgenden Seiten: