BAföG-Beauftragte
Das Studierendenwerk (für BAföG-Anträge zuständig) verlangt üblicherweise nach dem vierten Semester den Nachweis ausreichender Studienleistungen. Dies festzustellen ist Sache der BAföG-Beauftragten. Betroffene wenden sich dazu bitte an ihre*n zuständige*n BAföG-Beauftragte*n und bringen zum vereinbarten Termin alle notwendigen Leistungsnachweise sowie das BAföG-Formular für die Leistungsbestätigung mit.
Informationen zum BAföG:
Dr. Ursula Brümmer
BAföG-Beauftragte für das Fach Pharmazie
Prof. Dr. Florian Heyd
BAföG-Beauftragter für das Fach Biochemie