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ECTS

Normierungsvorgaben zur internationalen Vergleichbarkeit von Studienleistungen

 

Das European Credit Transfer System (ECTS) vereinheitlicht die formale Gestaltung von Studienleistungen, um damit die internationale Mobilität von Studierenden zu ermöglichen und zu fördern. Auf absehbare Zeit wird das aber nichts daran ändern, dass die inhaltliche Ausgestaltung des gleichen Studiengangs an den Universitäten jeweils unterschiedlich ist und Lehrinhalte mal umfänglicher, mal weniger umfänglich und in anderer Studierreihenfolge abgehandelt werden. Im Sinne einer Profilierung der jeweiligen Ausbildungseinrichtung ist das auch gewollt und damit z.B. einer der möglichen Anreize für einen Gastaufenthalt an einer fremden Universität.

Die formale Vereinheitlichung betrifft u.a. die folgenden Aspekte:

  • Aggregation von Lehrveranstaltungen zu größeren Einheiten (Modulen)
  • Bewertung des Arbeitsaufwands zur Absolvierung dieser Module mit definierten Leistungspunkten
  • Angabe des relativen Studienerfolges (im Verhältnis zu anderen Studierenden im gleichen Studiengang) durch die ECTS-Notenskala (A, B, C, D, E, F) zusätzlich zur absoluten Note.
  • Normierung von Leistungsbescheinigungen zu den bisher absolvierten Modulen (Transcript) und der Ausgabe des Abschlusszeugnisses, dem u.a. ein "Diploma Supplement" beizufügen ist, welches den absolvierten Studiengang beschreibt.

Schlagwörter

  • ECTS