Kuratorium
Schnittstelle zur außeruniversitären Welt
Zusammensetzung:
- das für Hochschulen zuständige Mitglied des Senats, das den Vorsitz führt,
- die Senatsmitglieder für Inneres und für Finanzen sowie ein weiteres Mitglied des Senats,
- 4 Mitglieder des Abgeordnetenhauses, wobei die im Abgeordnetenhaus vertretenen Fraktionen mit je einem Mitglied
vertreten sein sollen,
- je 2 ProfessorInnen, wissenschaftliche MitarbeiterInnen, sonstige MitarbeiterInnen und StudentInnen
- 2 VertreterInnen der Berliner Arbeitgeberverbände
- 2 VertreterInnen der Berliner Gewerkschaften,
- 1 Vertreterin einer Organisation, die die Interessen von Frauen, sowie
- 1 Person, die Umweltbelange vertritt.
Derzeitige Mitglieder
Aufgaben:
- Billigung des Entwurfs und die Feststellung des Haushaltsplans,
- Richtlinien für die Haushalts- und Wirtschaftsführung,
- Erlass von Gebührensatzungen
- Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Fachbereichen und anderen Organisationseinheiten auf Vorschlag des
Akademischen Senats,
- Stellungnahme zu Hochschulentwicklungs- und Ausstattungsplänen,
- Festlegung der Zweckbestimmung von Stellen für Hochschullehrer oder Hochschullehrerinnen auf Vorschlag des
Akademischen Senats.
- Personalangelegenheiten
- staatlichen Angelegenheiten von grundsätzlicher oder besonderer Bedeutung, die der Hochschule zugewiesen sind.