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Kuratorium

Schnittstelle zur außeruniversitären Welt

 

Zusammensetzung:

  • das für Hochschulen zuständige Mitglied des Senats, das den Vorsitz führt,
  • die Senatsmitglieder für Inneres und für Finanzen sowie ein weiteres Mitglied des Senats,
  • 4 Mitglieder des Abgeordnetenhauses, wobei die im Abgeordnetenhaus vertretenen Fraktionen mit je einem Mitglied vertreten sein sollen,
  • je 2 ProfessorInnen, wissenschaftliche MitarbeiterInnen, sonstige MitarbeiterInnen und StudentInnen
  • 2 VertreterInnen der Berliner Arbeitgeberverbände
  • 2 VertreterInnen der Berliner Gewerkschaften,
  • 1 Vertreterin einer Organisation, die die Interessen von Frauen, sowie
  • 1 Person, die Umweltbelange vertritt.
Derzeitige Mitglieder

Aufgaben:

  • Billigung des Entwurfs und die Feststellung des Haushaltsplans,
  • Richtlinien für die Haushalts- und Wirtschaftsführung,
  • Erlass von Gebührensatzungen
  • Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Fachbereichen und anderen Organisationseinheiten auf Vorschlag des Akademischen Senats,
  • Stellungnahme zu Hochschulentwicklungs- und Ausstattungsplänen,
  • Festlegung der Zweckbestimmung von Stellen für Hochschullehrer oder Hochschullehrerinnen auf Vorschlag des Akademischen Senats.
  • Personalangelegenheiten
  • staatlichen Angelegenheiten von grundsätzlicher oder besonderer Bedeutung, die der Hochschule zugewiesen sind.