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Konzil / Erweiterter Akademischer Senat

Das Konzil gibt es nur noch virtuell

 

Zusammensetzung:

  • 31 ProfessorInnen
  • 10 akademischen MitarbeiterInnen
  • 10 sonstigen MitarbeiterInnen
  • 10 StudentInnen

Aufgaben:

Das Konzil ist zuständig für die Wahl des Leiters oder der Leiterin der Hochschule sowie der Vizepräsidenten oder Vizepräsidentinnen bzw. des Prorektors oder der Prorektorin, für die Beschlussfassung über die Grundordnung, für die Erörterung des jährlichen Rechenschaftsberichts des Leiters oder der Leiterin der Hochschule sowie für die Stellungnahmen zu Angelegenheiten, die die Hochschule als Ganzes betreffen. Das Konzil wählt aus seiner Mitte einen Vorstand, dem jeweils zwei Vertreter oder Vertreterinnen der Mitgliedsgruppen angehören.

Im Rahmen der sog. 'Erprobungsklausel' des BerlHG hat die FU in ihrer Teilgrundordnung das Konzil abgeschafft. Dessen Aufgaben übernimmt nun der Akademische Senat, der sich zu diesem Zweck auf die o.g. Mitgliederzahl erweitern muss. Die derzeitigen Mitglieder des Erweiterten Akademischen Senats siehe unter Akademische Senat. Man hat sich von dieser Maßnahme eine Erleichterung der Verwaltungsarbeit versprochen, weil dadurch das Konzil als regelmäßig tagendes Gremium wegfallen konnte.