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Ausbildungskommission

Studierende haben die Hälfte der Stimmen

 

Die gesetzlichen Vorgaben für die Ausbildungskommission sind lapidar: Im Berliner Hochschulgesetz heißt es lediglich, dass der Fachbereichsrat eine Ausbildungskommission einzusetzen hat, in der die Studierenden die Hälfte der Sitze und Stimmen haben. Diese Kommission kann also insgesamt beliebig groß oder beliebig klein sein.

Was macht die Ausbildungskommission?

  • Die Ausbildungskommission hat keine zugewiesenen Aufgaben oder Befugnisse. Weil Sie damit auch keine regelmäßig wiederkehrende Aufgaben wahrnimmt, muss sie ihre Daseinsberechtigung immer wieder auf's neue erarbeiten.
  • Wegen der hohen studentischen Mitgliederzahl ist sie dennoch das Gremium, in dem Studierende am ehesten und mit einem Mandat ihre Studiensituation artikulieren und sie verbessern können. Insbesondere können Studierende, da es keine weiteren Bestimmungen zur Arbeitsweise der Ausbildungskommission gibt, ohne weiteres auch deren Vorsitz übernehmen.
  • Am FB BCP gibt es in den drei Instituten jeweils einen im Auftrag der Ausbildungskommission agierende Ausbildungsausschuss, also auch einen Arbeitskreis für das Fach Chemie.