Akademischer Senat
Der "AS" ist so etwas wie das akademische Parlament
Der Senat heißt Akademischer Senat um ihn vom politischen Senat - also der Berliner Landesregierung zu unterscheiden.
Zusammensetzung:
- 13 ProfessorInnen
- 4 akademischen MitarbeiterInnen
- 4 sonstigen MitarbeiterInnen
- 4 StudentInnen
Aufgaben:
- Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsplans
- Vorschläge für die Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Organisationseinheiten,
- Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen
- Erlass von Satzungen, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist,
- Aufstellung von Grundsätzen für Lehre, Studium und Prüfungen, den Beschluss fachübergreifender Verfahrensregelungen für Hochschulprüfungen sowie die Stellungnahme zu Studien- und Prüfungsordnungen der Fachbereiche,
- die Beschlussfassung über Hochschulentwicklungspläne und Ausstattungspläne sowie Vorschläge für die Zweckbestimmung von Stellen für Hochschullehrer oder Hochschullehrerinnen,
- Entscheidungen, die Abweichungen vom Berliner Hochschulgesetz gemäß der sog. Erprobungsklausel betreffen.
- Festlegung von Vorlesungszeiten, akademische Ferien und Hochschultagen in Abtimmung mit der zuständigen Berliner Senatsverwaltung.
- Beschlussfassung über die Frauenförderrichtlinien und die Frauenförderpläne
- Stellungnahmen zu den Berufungsvorschlägen der Fachbereiche,
- Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung in Fragen der Forschung und der Förderung des wissenschaftlichen und des künstlerischen Nachwuchses,
- Anträge auf Einrichtung, Ausstattung, Entwicklung und Zuordnung von Sonderforschungsbereichen,
- Regelungen über die Benutzung der Hochschuleinrichtungen,
- Festsetzung von Zulassungszahlen,
- Koordinierung der Tätigkeit von Fachbereichen und sonstigen Einrichtungen der Hochschule,
- Beschlussfassung über den Vorschlag zur Wahl des Leiters oder der Leiterin der Hochschule sowie der Vizepräsidenten oder Vizepräsidentinnen, des Prorektors oder der Prorektorin,
- sonstige akademische Angelegenheiten, die die Hochschule als Ganzes betreffen, soweit keine andere Zuständigkeit besteht.
Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben kann der Akademische Senat Kommissionen einsetzen. Ständige Kommissionen sind:
- Kommission für Forschung,
- Kommission für Lehrangelegenheiten,
- Kommission für das Bibliothekswesen.