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Akademischer Senat

Der "AS" ist so etwas wie das akademische Parlament

Der Senat heißt Akademischer Senat um ihn vom politischen Senat - also der Berliner Landesregierung zu unterscheiden.

Zusammensetzung:

  • 13 ProfessorInnen
  • 4 akademischen MitarbeiterInnen
  • 4 sonstigen MitarbeiterInnen
  • 4 StudentInnen

Derzeitige Mitglieder

Aufgaben:

  • Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsplans
  • Vorschläge für die Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Organisationseinheiten,
  • Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen
  • Erlass von Satzungen, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist,
  • Aufstellung von Grundsätzen für Lehre, Studium und Prüfungen, den Beschluss fachübergreifender Verfahrensregelungen für Hochschulprüfungen sowie die Stellungnahme zu Studien- und Prüfungsordnungen der Fachbereiche,
  • die Beschlussfassung über Hochschulentwicklungspläne und Ausstattungspläne sowie Vorschläge für die Zweckbestimmung von Stellen für Hochschullehrer oder Hochschullehrerinnen,
  • Entscheidungen, die Abweichungen vom Berliner Hochschulgesetz gemäß der sog. Erprobungsklausel betreffen.
  • Festlegung von Vorlesungszeiten, akademische Ferien und Hochschultagen in Abtimmung mit der zuständigen Berliner Senatsverwaltung.
  • Beschlussfassung über die Frauenförderrichtlinien und die Frauenförderpläne
  • Stellungnahmen zu den Berufungsvorschlägen der Fachbereiche,
  • Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung in Fragen der Forschung und der Förderung des wissenschaftlichen und des künstlerischen Nachwuchses,
  • Anträge auf Einrichtung, Ausstattung, Entwicklung und Zuordnung von Sonderforschungsbereichen,
  • Regelungen über die Benutzung der Hochschuleinrichtungen,
  • Festsetzung von Zulassungszahlen,
  • Koordinierung der Tätigkeit von Fachbereichen und sonstigen Einrichtungen der Hochschule,
  • Beschlussfassung über den Vorschlag zur Wahl des Leiters oder der Leiterin der Hochschule sowie der Vizepräsidenten oder Vizepräsidentinnen, des Prorektors oder der Prorektorin,
  • sonstige akademische Angelegenheiten, die die Hochschule als Ganzes betreffen, soweit keine andere Zuständigkeit besteht.

Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben kann der Akademische Senat Kommissionen einsetzen. Ständige Kommissionen sind:

  • Kommission für Forschung,
  • Kommission für Lehrangelegenheiten,
  • Kommission für das Bibliothekswesen.