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§ 1 Geltungsbereich

Für Studienbewerberinnen und - bewerber ist der Absatz 2 wichtig: Die Bezugnahme auf das Berliner Hichschulgesetz besagt, dass als Eingangsvoraussetzung für den Masterstudiengang ein Bachelorabschluss im Fach Chemie erforderlich ist. Bachelorabschlüsse in den Fächern Biologie, Chemie, Biochemie, Pharmazie, ja selbst "Chemical Engineering" oder ein Fachhochschulabschluss im Fach Chemie sind nicht äquivalent.


 

(1) Diese Ordnung regelt Ziele, Inhalt und Aufbau des Masterstudiengangs Chemie des Fachbereichs Biologie, Chemie, Pharmazie der Freien Universität Berlin (Masterstudiengang) auf Grundlage der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang vom 14.März 2013.

(2) Es handelt sich um einen konsekutiven Masterstudiengang gemäß § 23 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a) des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378), der forschungsorientiert und bilingual (Deutsch und Englisch) aufgebaut ist.