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Studienordnung des Masterstudiengangs Chemie

Wir geben hier die Studienordnung aufbereitet und kommentiert in der Hoffnung wieder, dass sie aus Sicht der Studierenden so leichter verständlich sein möge. Insbesondere enthalten die einzelnen Paragraphen zu Beginn Angaben, welche konkrete Bedeutung der jeweilige Inhalt für das Studium hat.

Wir bemühen uns bestmöglichst um Vollständigkeit und Fehlerfreiheit. Bitte beachten Sie, dass dennoch ausschließlich die Amtsblattversion rechtsgültig ist und die hier wiedergegebene Leseversion ohne Gewähr ist.

Interessant ist für Studierende nur das Datum - und das auch nur dann, wenn Studierende zu einem konkreten Zeitpunkt nach unterschiedlichen Ordnungen studieren. Einige studieren dann nach einer 'alten', andere bereits nach einer 'neuen' Ordnung, die durch das Datum der Inkraftsetzung charakterisiert werden.    

Für Studienbewerberinnen und - bewerber ist der Absatz 2 wichtig: Die Bezugnahme auf das Berliner Hichschulgesetz besagt, dass als Eingangsvoraussetzung für den Masterstudiengang ein Bachelorabschluss im Fach Chemie erforderlich ist. Bachelorabschlüsse in den Fächern Biologie, Chemie, Biochemie, Pharmazie, ja selbst "Chemical Engineering" oder ein Fachhochschulabschluss im Fach Chemie sind nicht äquivalent.  

Dieser Text beschreibt summarisch die Qualifikationen, die Sie nach unserem Selbstverständnis nach Abschluss des Masterstudiums haben sollten. Dieser Text sollte daher vor allem BewerberInnen interessieren und kann darüber hinaus den Absolventen bei der Bewerbung um eine Promotion oder eine Anstellung nützen.  

Auch dieser Paragraph charakterisiert das Masterstudium nach unserem Selbstverständnis und kann dadurch vor allem vorher bei der Studienwahl wie auch nach dem Studienabschluss als Beleg für das absolvierte Studium hilfreich sein.  

DAS IST DER WICHTIGSTE TEXT FÜR IHR STUDIUM! SIE SOLLTEN IHN SO WEIT ALS MÖGLICH AUSWENDIG KENNEN! WENN NICHT, SCHAUEN SIE IMMER WIEDER HIER HINEIN!    

Was eine Vorlesung oder eine Übung ist, wissen Sie auch ohne diesen Text nach einer Woche Studium. Hier geht es wieder um verwaltungstechnische Notwendigkeiten, z.B. die Kapazitätsberechnung.    

Beachten Sie auch die weiteren Beratungsmöglichkeiten .    

Ein passendes Studienprogramm müssen Sie sich selbst zusammenstellen. Beachten Sie die finanziellen und organisatorischen Hilfen z.B. durch den DAAD oder das ERASMUS-Programm.    

Hier ist festgelegt, dass diese Ordnung ab der Veröffentlichung im Amtsblatt gilt. Wer sich nach diesem Zeitpunkt immatrikuliert, kann nur nach dieser Ordnung studieren. Wer vorher schon immatrikuliert war, darf mit einer gewissen Fristsetzung nach der zuvor gültigen Ordnung zu Ende studieren, kann aber auch in diese Ordnung wechseln.    

In der Studienordnung sind nachfolgend die Modulbeschreibungen wiedergegeben, die wir für Sie jedoch an gesonderter Stelle aufbereitet und mit den Angaben der Prüfungsordnung zusammengeführt haben. Insbesondere haben wir dort auch alle Module mit aufgenommen, die in den Ordnungen anderer Studiengänge beschrieben sind, weshalb Sie dort alle Informationen an einer einzigen Stelle finden. Was Sie hier noch finden, sind die Erläuterungen zu den Beschreibungen, die Sie vermutlich aber nicht brauchen, weil die Beschreibungen leicht verständlich und selbsterklärend sind.  

Das wichtigste Wort ist "exemplarisch". Da die Module im Masterstudiengang nicht aufeinander aufbauen und deshalb in beliebiger Reihenfolge absolviert werden können ist es für die Studienplangestaltung viel wichtiger zu wissen, dass die Vorlesungen meist nur ein Mal jährlich angeboten werden und dass es für Plätze in den Forschungsprojekten meist Wartezeiten gibt.