Springe direkt zu Inhalt

Präambel

Interessant ist für Studierende nur das Datum - und das auch nur dann, wenn Studierende zu einem konkreten Zeitpunkt nach unterschiedlichen Ordnungen studieren. Einige studieren dann nach einer 'alten', andere bereits nach einer 'neuen' Ordnung, die durch das Datum der Inkraftsetzung charakterisiert werden.


 

 

Aufgrund von § 14 Abs. 1 Nr. 2 Teilgrundordnung (Erprobungsmodell) der Freien Universität Berlin vom 27. Ok tober 1998 (FU-Mitteilungen 24/1998) hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Biologie, Chemie, Pharmazie der Freien Universität Berlin am 14. März 2013 die folgende Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Chemie des Fachbereichs Biologie, Chemie, Pharmazie der Freien Universität Berlin erlassen) (Das Präsidium der Freien Universität Berlin hat diese Ordnung am 26. August 2013 bestätigt.):