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§ 4 Umfang der Leistungen

Die hier dürre und nur summarische Wiedergabe des Studienaufbaus hat verwaltungstechnische Gründe. Diesen Text können Sie sich sparen. Die für Sie wichtigen Angaben finden Sie in § 4 der Studienordnung.


 

 

(1) Es sind insgesamt Prüfungs- und Studienleistungen (Leistungen) im Umfang von 120 Leistungspunkten (LP) nachzuweisen, davon

  1. 35 LP im Wahlpflichtbereich gemäß § 4 Abs. 2 der Studienordnung,
  2. 20 bis 30 LP im Projektbereich gemäß § 4 Abs. 3 der Studienordnung,
  3. 10 bis 20 LP im Spezialisierungsbereich gemäß § 4 Abs. 4 der Studienordnung,
  4. 15 LP im Wahlbereich gemäß § 4 Abs. 5 der Studienordnung und
  5. 30 LP für die Masterarbeit mit Mastervortrag gemäß § 6 dieser Ordnung.

(2) Die in den Modulen des Masterstudiengangs zu erbringenden studienbegleitenden Leistungen, die Zugangsvoraussetzungen für die einzelnen Module, die Angaben über die Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme an den Lehr- und Lernformen sowie die den Modulen jeweils zugeordneten Leistungspunkte sind der Anlage 1 der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang zu entnehmen. Für die Module „Grundlagen der Radiochemie“, „Introduction to Macromolecular Chemistry“, „Moleküldynamik“, „Umweltchemie: Luft, Wasser, Boden“ wird auf die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Chemie des Fachbereichs Biologie, Chemie, Pharmazie der Freien Universität Berlin verwiesen. Für die Module „Grundlagen der Biochemie“ und „Aktuelle Themen der Biochemie“ wird auf die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Biochemie des Fachbereichs Biologie, Chemie, Pharmazie der Freien Universität Berlin verwiesen. Für das Modul „Einführung in die fortgeschrittene Biochemie“ wird auf die Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Biochemie des Fachbereichs Biologie, Chemie, Pharmazie der Freien Universität Berlin verwiesen. Für die gemäß § 4 Abs. 5 der Studienordnung wählbaren Module wird auf die jeweiligen Prüfungsordnungen verwiesen, auf die mit Bekanntgabe der wählbaren Module rechtzeitig hingewiesen wird.

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