Springe direkt zu Inhalt

Anlage 1: Prüfungsleistungen, Zugangsvoraussetzungen, Teilnahmepflichten und Leistungspunkte

In der Prüfungsordnung sind nachfolgend die Modulbeschreibungen wiedergegeben, die wir für Sie jedoch an gesonderter Stelle aufbereitet und mit den Angaben er Studienordnung zusammengeführt haben. Sie finden hier noch die Erläuterungen zu den Beschreibungen, und können daran z.B. erkennen, dass es auch unsererseits für die Durchführung der Prüfung einzuhaltende Bedingungen gibt.


 

 

Erläuterungen:

Im Folgenden werden, soweit nicht auf andere Ordnungen verwiesen wird, für jedes Modul des Masterstudiengangs Angaben gemacht über

  • die Voraussetzungen für den Zugang zum jeweiligen Modul
  • die Prüfungsformen
  • die Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme
  • die den Modulen zugeordneten Leistungspunkte

Soweit im Folgenden für die jeweilige Lehr- und Lernform die Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme festgelegt ist, ist sie neben der aktiven Teilnahme an den Lehr- und Lernformen und der erfolgreichen Absolvierung der Prüfungsleistungen eines Moduls Voraussetzung für den Erwerb der dem jeweiligen Modul zugeordneten Leistungspunkte. Eine regelmäßige Teilnahme liegt vor, wenn mindestens 85 % der in den Lehr- und Lernformen eines Moduls vorgesehenen Präsenzstudienzeit besucht wurden. Besteht keine Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme an einer Lehr- und Lernform eines Moduls, so wird sie dennoch dringend empfohlen. Die Festlegung einer Präsenzpflicht durch die jeweilige Lehrkraft ist für Lehr- und Lernformen, für die im Folgenden die Teilnahme lediglich empfohlen wird, ausgeschlossen.

Maßgeblich für die einem Modul zugeordneten Leistungspunkte ist der in Stunden bemessene studentische Arbeitsaufwand, der für die erfolgreiche Absolvierung des Moduls veranschlagt wird. Dabei sind sowohl Präsenzzeiten als auch Phasen des Selbststudiums (Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung etc.) berücksichtigt. Ein Leistungspunkt entspricht etwa 30 Stunden.

Zu jedem Modul muss – soweit vorgesehen – die zugehörige Modulprüfung abgelegt werden. Die Modulprüfung ist auf die Qualifikationsziele des Moduls zu beziehen und überprüft die Erreichung der Ziele des Moduls exemplarisch. Der Prüfungsumfang wird auf das dafür notwendige Maß beschränkt. In Modulen, in denen alternative Prüfungsformen vorgesehen sind, ist die Prüfungsform des jeweiligen Semesters von der verantwortlichen Lehrkraft spätestens im ersten Lehrveranstaltungstermin festzulegen.

Leistungspunkte werden nach der erfolgreichen Absolvierung des ganzen Moduls – also nach regelmäßiger und aktiver Teilnahme an den Lehr- und Lernformen und erfolgreicher Ablegung der Modulprüfung des Moduls – verbucht. Bei Modulen ohne Modulprüfung ist die aktive Teilnahme neben der regelmäßigen Teilnahme an den Lehr- und Lernformen Voraussetzung für den Erwerb der dem jeweiligen Modul zugeordneten Leistungspunkte.

Inhalte und Qualifikationsziele, Lehr- und Lernformen des Moduls, der studentische Arbeits-aufwand, der für die erfolgreiche Absolvierung eines Moduls veranschlagt wird, Formen der aktiven Teilnahme, die Regeldauer des Moduls sowie die Häufigkeit, mit der das Modul angeboten wird, sind der Anlage 1 der Studienordnung für den Masterstudiengang zu entnehmen.

Zu den folgenden Modulen aus dem Angebot des Masterstudiengangs sind in den Prüfungsordnungen der in § 4 Abs. 2 angegebenen und nachfolgend nochmals aufgeführten Studiengänge des Fachbereichs Biologie, Chemie, Pharmazie der Freien Universität Berlin Angaben enthalten:

Wahlpflichtmodule

  • Modul „Grundlagen der Radiochemie“: Bachelorstudiengang Chemie

Spezialisierungsmodule

  • Modul „Grundlagen der Biochemie“: Bachelorstudiengang Biochemie
  • Modul „Aktuelle Themen der Biochemie“: Bachelorstudiengang Biochemie
  • Modul „Einführung in die fortgeschrittene Biochemie“: Masterstudiengang Biochemie
  • Modul „Introduction to Macromolecular Chemistry“: Bachelorstudiengang Chemie
  • Modul „Moleküldynamik“: Bachelorstudiengang Chemie
  • Modul „Umweltchemie: Luft, Wasser, Boden“: Bachelorstudiengang Chemie

Zu den weiteren Modulen des Masterstudiengangs werden Angaben wie folgt gemacht: