Springe direkt zu Inhalt

Zugangsvoraussetzungen

Ein Bachelorabschluss im Fach Chemie muss sein - aber nicht schon bei der Bewerbung...

Die Zugangsvoraussetzungen werden an der Freien Universität Berlin für jeden Studiengang durch gesonderte Zugangssatzungen festgelegt. Sie können die Zugangssatzung für den Masterstudiengang Chemie recherchieren:

  • In der Studiengangsbeschreibung der Allgemeinen Studienberatung
    (Siehe dort unter Zulassungsvoraussetzungen)
  • In den Amtsblättern der Freien Universität Berlin.
    Das ist wegen der Fülle der Amtsblattveröffentlichungen kein einfaches Unterfangen (nutzen Sie die Suchfunktion Ihres Browsers!). Dafür ist das die wirklich orignäre "amtliche" Quelle und kann manchmal auch der einzige Weg zum Ziel sein, z.B. wenn die Zugangssatzung irgendwann durch "Satzungen zur Änderung der Zugangssatzung" ergänzt oder berichtigt wurde.

Die Zugangssatzung regelt neben den Zugangsvoraussetzungen auch das Bewerbungsverfahren, insbesondere für den Fall, wenn es mehr Bewerber als Plätze gibt.

Es ist für eine Bewerbung nicht notwendig, die Zugangssatzung zu lesen. Alles notwendige erfahren Sie hier oder auf den Bewerbungshinweisen der Freien Universität Berlin. Sie sollten nur wissen dass das Verfahren genau geregelt ist - und zwar ausschließlich durch die Satzung, weshalb bei Abweichungen - z.B. durch eine versäumte Aktualisierung dieser WEB-Seite - immer die Satzung selbst gilt.

 


 

Art des Bachelorabschlusses

Ihr bisheriges Bachelorstudium muss ein reines Chemiestudium sein. Chemie "mit irgendetwas anderem" oder einer bestimmten Spezialisierung (z.B. Biochemie, Makromolekulare Chemie, Chemische Verfahrenstechik, Chemical Engineering, Pharmazie) sind nicht äquivalent, sondern es muss ein klassisches Chemie-Bachelor-Hochschulstudium mit vergleichbaren Studieninhalten sein. Die Studieninhalte können inkompatibel sein, wenn sie zum Beispiel deutlich zu wenig praktische Anteile oder einen zu hohen Anteil an fachfremden (z.B. politischen) Lehrinhalten haben. Vor allem bei ausländischen Studienabschlüssen kann das manchmal vorkommen.

Zeitpunkt des Bachelorabschlusses

Wenn Sie Ihr Studium nach dem Bachelorabschluss nahtlos fortsetzen wollen, dann ist es der Regelfall, dass Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung das Bachelorzeugnis noch gar nicht vorlegen können. Sie bewerben sich dann einfach hilfsweise mit einer Studienbescheinigung über Ihre bislang erfolgreich absolvierten Module. Weil das nach unserer Zugangssatzung mindestens 2/3 der zu erbringenden Leistungen, also mindestens 120 LP sein müssen, heißt diese Bescheinigung bei uns Zweidrittelbescheinigung. Den Nachweis über Ihre Zugangsberechtigung durch die Vorlage Ihres Bachelorzeugnisses müssen Sie bei der Einschreibung erbringen. Wenn Sie auch dann Ihr Bachelorzeugnis noch nicht vorlegen können, werden Sie zunächst nur auf ein Semester befristet immatrikuliert und müssen dann das Zeugnis bis zur nächsten Rückmeldung nachreichen.

Sprachvoraussetzungen

Es sind entweder hinreichende Deutschkenntnisse oder hinreichende Englischkenntnisse nachzuweisen. Hinweise über einschlägige Sprachtests gibt die Freie Universität Berlin auf einer eigenen WEB-Seite. Bewerber, deren Muttersprache Deutsch ist oder die ihren Bachelorabschluss in Deutschland erworben haben, müssen keinen Sprachtest ablegen. Bitte beachten Sie, dass de facto auf jeden Fall ausreichende Englischkenntnisse vorhanden sein müssen. Sie verstehen sonst die Fachliteratur nicht, können den teils englischsprachigen Vorlesungen nicht folgen und auch nicht mit den ausländischen Mitarbeitern reden, von denen Sie in den Forschungspraktika betreut werden.

Zulassungsbeschränkung

Normalerweise haben wir mehr Bewerbungen als Plätze. Das führt dazu, dass es auch im Masterstudiengang eine Art Numerus Clausus gibt. Bei allen, die noch kein Bachelorzeugnis haben, wird dabei hilfsweise die gemittelte Note der vorgelegten Zweidrittelbescheinigung verwendet, die zu diesem Zweck die gemittelte Note ausweisen muss. Bewerberinnen und Bewerber mit grenzwertigen Noten werden zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen. Auch dieses Verfahren ist in der Zugangssatzung genau geregelt.

Platzzahlen, Anzahl der Bewerbungen sowie "der NC" für die jeweils letzte Zulassungsperiode können in den Bewerbungsinformationen der Freien Universität Berlin recherchiert werden.