§ 6 Studienberatung und Studienfachberatung
(1) Die Studienfachberatung erfolgt durch Studienfachberaterinnen und -berater des Instituts für Chemie und Biochemie der Freien Universität Berlin. In Prüfungsfragen berät die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses.
(2) Die allgemeine und psychologische Studienberatung wird von der Zentraleinrichtung Studienberatung und Psychologische Beratung der Freien Universität Berlin durchgeführt.