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§ 8 Wiederholung von Prüfungsleistungen zur Notenverbesserung

Lesen Sie nicht nur mal eben schnell drüber, sondern verstehen Sie genau, unter welchen Umständen Sie ein schon bestandenes Prüfungsergebnis nochmals verbessern können!


 

Wenn der erste mögliche Prüfungstermin unmittelbar nach Abschluss der zugehörigen Lehrveranstaltung wahrgenommen wird, darf eine mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertete Prüfungsleistung in Form einer Klausur einmalig zur Notenverbesserung in einer Nachklausur, die spätestens zu Beginn des Folgesemesters stattfindet, wiederholt werden. Gewertet wird die Note mit dem besseren Ergebnis. Im Fall von Wiederholungsprüfungen ist eine Notenverbesserung ausgeschlossen.