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Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs Chemie

Wir geben hier die Prüfungsordnung aufbereitet und kommentiert in der Hoffnung wieder, dass sie aus Sicht der Studierenden so leichter verständlich sein möge. Insbesondere enthalten die einzelnen Paragraphen zu Beginn Angaben, welche konkrete Bedeutung der jeweilige Inhalt für das Studium hat.

Wir bemühen uns bestmöglichst um Vollständigkeit und Fehlerfreiheit. Bitte beachten Sie, dass dennoch ausschließlich die Amtsblattversion rechtsgültig ist und die hier wiedergegebene Leseversion ohne Gewähr ist.

Interessant ist für Studierende nur das Datum - und das auch nur dann, wenn Studierende zu einem konkreten Zeitpunkt nach unterschiedlichen Ordnungen studieren. Einige studieren dann nach einer 'alten', andere bereits nach einer 'neuen' Ordnung, die durch das Datum der Inkraftsetzung charakterisiert werden.  

Formal notwendiger Text, der für das Studium selbst aber eher keine praktische Bedeutung hat. Bitte beachten Sie dass die "Satzung für Allgemeine Prüfungsangelegenheiten" zwischenzeitlich durch die "Rahmenstudien- und -prüfungsordnung ersetzt worden ist.    

Dass es für jeden Studiengang einen Prüfungsausschuss geben muss, wissen Sie vermutlich schon. Die beabsichtigte Wirkung dieses Textes ist, dass wir als Studiengangsanbieter verpflichtet sind, einen solchen Prüfungsausschuss einzusetzen. Beachten Sie bitte, dass die SfAP (=Satzung für Allgemeine Prüfungsangelegenheiten zwischenzeitlich durch die Rahmenstudien- und - prüfungsordnung ersetzt worden ist.  

Sie wissen das schon: 6 Semester  

Die hier dürre und nur summarische Wiedergabe des Studienaufbaus hat verwaltungstechnische Gründe. Diesen Text können Sie sich sparen. Die für Sie wichtigen Angaben finden Sie in § 4 der Studienordnung.  

Jeder weiß: Die Vermeidung der Verwendung von Papier ist ökologisch vorteilhaft. Dennoch bedarf es hier derzeit noch einer Nichtjuristen vielleicht etwas seltsam anmutenden gerichtsfesten Fixierung, dass wir papierlose Prüfungen durchführen dürfen.  

Auch die rechtliche Absicherung, Protokolle als pdf-Datei einfordern zu dürfen ist vermutlich irgendwann obsolet. Derzeit halten Verwaltungen es noch für denkbar, dass ohne die Absicherung durch diesen Text jemand die Anfertigung von Protokollen als pdf-Datei erfolgreich verweigern könnte.

Wenn Sie Ihre Bachelorarbeit anfertigen wollen, wird dieser Paragraph sehr wichtig, denn für die Anfertigung der Arbeit gilt es, genau festgelegte Regeln und Fristen einzuhalten. Halten Sie sich penibel an den Text!  

Lesen Sie nicht nur mal eben schnell drüber, sondern verstehen Sie genau, unter welchen Umständen Sie ein schon bestandenes Prüfungsergebnis nochmals verbessern können!  

Ebenso wie die Bachelorarbeit ist auch der Studienabschluss ein verwaltungstechnisch genau festgelegtes Prozedere. Wenn Sie also alle Studienleistungen erbracht haben, beachten Sie bitte genau diesen Text!  

Hier ist festgelegt, dass diese Ordnung ab der Veröffentlichung im Amtsblatt gilt. Wer sich nach diesem Zeitpunkt immatrikuliert, kann nur nach dieser Ordnung studieren. Wer vorher schon immatrikuliert war, darf mit einer gewissen Fristsetzung nach der zuvor gültigen Ordnung zu Ende studieren, kann aber auch in diese Ordnung wechseln.    

In der Prüfungsordnung sind nachfolgend die Modulbeschreibungen wiedergegeben, die wir für Sie jedoch an gesonderter Stelle aufbereitet und mit den Angaben er Studienordnung zusammengeführt haben. Sie finden hier noch die Erläuterungen zu den Beschreibungen, und können daran z.B. erkennen, dass es auch unsererseits für die Durchführung der Prüfung einzuhaltende Bedingungen gibt.    

Es ist notwendig, auch die Form des Zeugnisses verbindlich festzulegen, damit es als amtliches Dokument den erforderlichen Wiederkennungseffekt hat. Für das Studium ist das ganz unwichtig, weshalb diese Seite leer bleibt. Wenn Sie jetzt schon sehen wollen, wie das Zeugnis aussieht, sehen Sie bitte in der Amtsblattversion nach!

Zum Zeugnis bekommen Sie zusätzlich auch eine Urkunde, deren Aussehen gleichfalls fixiert ist. Wenn Sie sich auch das jetzt schon ansehen wollen, nutzen Sie bitte ebenfalls die Amtsblattversion!  

Schlagwörter

  • Bachelor Chemie
  • Chemie Bachelor
  • Prüfungsordnung