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Warum gibt es nicht einfach nur eine einzige Ordnung für das Studium?

Es gibt zwei Gründe, weshalb es dazu kommt, dass man Sie mit diversen Ordnungen und Satzungen konfrontiert:

1. Die Vereinheitlichung

Es gibt Dinge, die vernünftigerweise einheitlich zu handhaben sind. Das Bachelorstudium sollte z.B. immer gleich lang dauern, nämlich 6 Semester, ein Leistungspunkt sollte überall den gleichen Aufwand bedeuten und inzwischen sind auch die universitätsinternen Studiengangsordnungen nach bestimmten Kriterien zu verfassen und müssen zum Beispiel Angaben zu den Qualifikationszielen haben. Solche übergeordneten Regelungen erfordern natürlich übergeordnete rechtliche Festlegungen. In Berlin ist die höchstrangige Festlegung das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG), in dem wiederum Vorgaben der Kultusministerkonferenz umgesetzt werden.

Gemäß BerlHG haben die Berliner Hochschulen u.a. sog. "Rahmenstudien- und -prüfungsordnungen" zu erlassen, in denen zum Beispiel universitätseinheitlich geregelt wird, wie oft man eine nicht bestandene Prüfung wiederholen darf.

Für einen konkreten Studiengang wird demgegenüber eine konkrete Prüfungsordnung erlassen, die auf den allgemeinen Bestimmungen der Rahmenordnung basierend die individuellen Prüfungsmodalitäten des Studiengangs beschreibt. Die Prüfungsordnung können Sie sich vorstellen als eine Art Vertrag, der mit Ihrer Immatrikulation automatisch zwischen Ihnen und der Universität geschlossen wird und dessen Einhaltung vor dem Verwaltungsgericht von beiden Parteien eingeklagt werden kann.

Im Prinzip kann mit einem solchen Regelwerk ein Studiengang schon betrieben werden. Allerdings wird zur Durchführung eines Studiengangs der Prüfungsordnung heutzutage eine Studienordnung beigefügt. Diese Studienordnung ist wiederum gegenüber der Prüfungsordnung nachrangig und beschreibt in Ergänzung zu dieser die genauen Studieninhalte, also zum Beispiel, welche konkreten Inhalte die angebotenen Module haben.

Sie sehen, dass dieserart eine ganze Regelungskaskade entsteht, die keine Regelungswidersprüche kennt, denn:

  • Bei einem Konflikt zwischen Studien- und Prüfungsordnung gilt die Prüfungsordnung.
  • Bei einem Konflikt zwischen Prüfungsordnung und der Rahmenstudien- und -prüfungsordnung gilt die Rahmenstudien- und -prüfungsordnung.
  • Bei einem Konflikt zwischen Rahmenstudien- und -prüfungsordnung und dem Berliner Hochschulgesetz gilt das Berliner Hochschulgesetz.

Niemand provoziert absichtlich solche Konflikte aber sie können sich ergeben, wenn übergeordneten Ordnungen erneuert werden und Dinge plötzlich anders als zuvor zu regeln sind. In aller Regel werden solche Konflikte im weiteren Verlauf durch Berichtigung der rangniederen Ordnungen wieder aufgelöst.

Sie sollten nicht allzu besorgt sein, dass die für Sie wichtigste Ordnung ausgerechnet die rangniedrigste Studienordnung ist, weil diese Ihr Studium bis in die Details beschreibt und regelt. Wenn Sie Ihre Pflichten und vor allem auch Ihre Rechte im Studium gut kennen wollen, sollten Sie aber nicht nur die Studien- und Prüfungsordnung Ihres Studiengangs gelesen und verstanden haben, sondern sich auch Kenntnis von den Regelungen der Rahmenstudien- und -prüfungsordnung verschaffen. Eigentlich ist es noch nicht einmal damit genug: Neben der Rahmenordnung gibt es auch noch die Satzung für Studienangelegenheiten in der allgemeine Immatrikulations- und Exmatrikulationsangelegenheiten geregelt sind und die das Verfahren regelt wenn es für eine Veranstaltung mehr Bewerber als Plätze gibt.

2. Hochschulautonomie

Vergleicht man für einen konkreten Studiengang die Studienordnung mit der Prüfungsordnung, so stellt man fest, dass erhebliche Anteile in beiden Ordnungen doppelt gemoppelt geregelt sind. Die naheliegende Frage ist natürlich: "Was soll das ganze?"

Zum einen steckt dahinter ein gewisser Kampf der Hochschulen um Autonomie. Bislang mussten nämlich die Prüfungsordnungen vom Berliner Senat "bestätigt" - also genehmigt werden, wohingegen die Studienordnungen nur "anzuzeigen" waren. Es lag also im Interesse der Hochschulen, möglichst viel in den Studienordnungen zu regeln.

Mit dem Konzept der Rahmenstudien- und -prüfungsordnung hat der Berliner Senat auf die Kenntnisnahme der individuellen Ordnungen verzichtet und das Motiv der Abgrenzung aus politischen Gründen ist entfallen. Es bleibt aber der verwaltungsrechtliche Aspekt: Erinnern Sie sich daran, dass die Prüfungsordnung ein einklagbares Schriftstück ist. Was aber wenn vor Ort ein Professorenwechsel stattfindet und der neue Dozent andere Wissensschwerpunkte hat, weshalb die Modulinhalte angepasst werden müssen? Wäre der Modulinhalt einklagbar, müsste der neue Dozent Lehrveranstaltungen über ihm fremde Themen halten. Genau das ist aber NICHT Zweck einer Hochschule die vielmehr ein Profil hat und Ihnen im Studium ein Expertenwissen mitgeben will, was von den aktuellen Fähigkeiten des Lehrkörpers abhängig ist.

Schlagwörter

  • Bachelor Chemie
  • Berliner Hochschulgesetz (BerlHG)
  • Chemie Bachelor
  • Prüfungsordnung
  • Satzungen
  • Studienordnung