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B Studienortwechsler aus ausländischen pharmazeutischen Bildungsstätten

Informationen für Studierende der Pharmazie, die ihr Studium an einer ausländischen Hochschule begonnen haben und es an der Freien Universität Berlin fortsetzen möchten:

Das Pharmaziestudium in Deutschland ist durch die Approbationsordnung für Apotheker (AappO) geregelt. Die an einer ausländischen Hochschule erworbenen Scheine sind in der Regel nicht vollkommen übereinstimmend mit den laut AAppO zu absolvierenden Studienleistungen. Ebenso ist das Studium im Ablauf der einzelnen Ausbildungsabschnitte unterschiedlich. 

Bisherige Studienleistungen im Ausland können nur durch das Hessische Landesprüfungsamt anerkannt werden. Dieses Amt ist für ganz Deutschland zuständig und erteilt eine rechtlich verbindliche Anerkennung bisher geleisteter Ausbildungsinhalte, die dann einen Einstieg in ein höheres Fachsemester ermöglichen.

Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen
Walter-Möller-Platz 1
60439 Frankfurt am Main
Tel: +49 (0) 69-15677-12
Fax: +49 (0)69 15760-716

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Merkblatt/FAQ

Erst mit dem Anrechnungsbescheid ist eine Bewerbung zum entsprechenden höheren Fachsemester möglich. WICHTIG: Bitte prüfen Sie vor der Bewerbung die Zulassungsvoraussetzung für das jeweilige Fachsemester in der Studienordnung. Falls Sie sich auf das nicht passende Semester bewerben, verfällt die vom Studierenden-Service-Center erteilte Studienplatzzusage.