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Unfall im Praktikum

Erst die Gesundheit, - aber dann auch die Formalitäten.

Bei einem Unfall sind bitte nur noch zwei Dinge wichtig - und zwar genau in der angegebenen Reihenfolge:

  • Wiederherstellung Ihrer Gesundheit
  • Meldung an die Unfallkasse, wenn ärztliche Hilfe in Anspruch genommen wurde.

Arbeitsunfälle sind durch die Unfallkasse - in diesem Fall also durch die Unfallkasse Berlin versichert. Auch ausbildungsbedingte Unfälle sind Arbeitsunfälle. Der Unfallversicherungsschutz beginnt mit dem Verlassen der Wohnung und endet mit dem Betreten der Wohnung, umfasst also auch Wegeunfälle, also zum Beispiel einen Sturz auf einer winterlich-vereisten Wegstrecke. Bei einem Arbeitsunfall sind Sie gehalten, einen dafür vorgesehenen Unfallarzt, den sog. "Duchgangsarzt" aufzusuchen. Sie können davon ausgehen, dass die Erste-Hilfe-Stationen von Kliniken mit Durchgangsärzten besetzt sind. Weitere entsprechend ausgebildete Ärzte finden Sie hier.

Die Kosten eines Arbeitsunfalls trägt nicht Ihre Krankenkasse sondern die Unfallkasse. Die will dazu freilich einen Beleg, mit dem nachgewiesen wird, dass es sich tatsächlich um einen Arbeitsunfall gehandelt hat. Dieser Beleg ist Unfallmeldung, die Sie bitte so schnell wie möglich ausfüllen und baldmöglichst bei Frau Dr. M. Wyszogrodzka abgeben. Wenn Sie in anderen Häusern/Praktika tätig sind, erkundigen Sie sich bitte nach den dort üblichen Modalitäten.

Bitte vertrauen Sie darauf, dass wir im Falle eines krankheits- oder unfallbedingten Ausfalls eine Lösung für den Fortgang des Studiums finden. Dies bezüglich sprechen Sie mit Frau Dr. M. Wyszogrodzka bzw. mit entsprächenden Praktikumsleiter. Es ist leider hinzunehmen, dass Verletzungen in der Regel eine Unterbrechung der Labortätigkeit erzwingen, weil angelegte Verbände typischerweise aus saugenden, nicht augenblicklich entfernbaren Materialien bestehen.

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