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Nichtteilnahme an einem Test

Kein Attest notwendig.

Wenn Sie am Spektroskopietest oder am Safety-Test nicht teilnehmen, haben Sie den entsprechenden Test halt nicht bestanden. Weitere Folgen gibt es nicht - insbesondere werden bei Tests nicht die Prüfungsversuche gezählt. Sie werden also nicht zwangsexmatrikuliert, wenn Sie die Tests nicht bestehen oder nicht mitschreiben.

Es ist also nicht notwendig, für die Nichtteilnahme an einem Test die z.B. durch die Vorlage eines Attests die Feststellung eines entschuldigten Versäumnisses zu erwirken.

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