Springe direkt zu Inhalt

Bewertung der Praktikumsleistungen

Folgende Kriterien gelten bei der Bewertung der Praktikumsleistungen:

  • Vorbesprechung
  • Handlungskompetenz bei der Versuchsdurchführung
  • Arbeitshygiene
  • verantwortliches Handeln
  • Reinheit und Ausbeute der hergestellten Präparate
  • Protokollführung
  • Zeitbedarf für experimentelles Arbeiten und Protokollanfertigung

In den Studiengängen Chemie für das Lehramt und Biochemie ist die nach diesen Kriterien ermittelte Note lediglich eine Berechnungsgrundlage für die Berechnung der Modulnote, da diese Note mit der Note für das physikalisch-chemische Teilpraktikum im Verhältnis 1:1 verrechnet wird.

Berechnung der Note

Für das Praktikum wird eine Gesamtnote errechnet, indem die Noten für die einzelnen Versuche mit der Anzahl der zugeordneten Punkte multipliziert und die erhaltenen Produktwerte aufsummiert werden und die erhaltene Summe durch die Summe der zugeteilten Punkte dividiert und das Ergebnis mit einer Nachkommastelle ausgewiesen wird.

Kriterien für das Bestehen

  • Die wie beschrieben ermittelte Gesamtnote muss 4,0 oder besser sein.
  • Mindestens 75 % der zu erledigenden Versuche müssen erfolgreich absolviert worden sein, d.h. mindestens mit der Note 4,0 bewertet worden sein. Nicht durchgeführte Versuche werden mit „ungenügend“ (5) bewertet. In den Studiengängen Chemie für das Lehramt und Biochemie müssen dazu Versuche im Umfang von 19 Punkten erfolgreich absolviert werden, im Chemistudiengang sind das 45 Punkte.
  • Die Tests "Spektroskopie" und "Arbeitssicherheit" müssen bestanden sein.

In den Studiengängen Biochemie und Chemie für das Lehramt muss das organisch-chemische Teilpraktikum für sich nach den vorstehend benannten Kriterien bestanden sein.

Anregungen und Kritik
Lizenz