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Versicherung und Haftung

Studierende sind im Rahmen ihrer Ausbildung durch die Unfallkasse Berlin unfallversichert. Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Ausbildung generell für Wegeunfälle (auf dem direkten Hin- und Rückweg) sowie für Unfälle an der Universität (nicht nur im Praktikum). Im Falle eines Unfalls im Praktikum sind die betreuenden Assistenten/in sowie die Praktikumsleitung umgehend zu informieren.

Nicht versichert sind Gerätschaften, auch dann, wenn diese bei einem Unfall beschädigt werden. Dafür treten Studierende in Haftung. Den Studierenden werden diese Gerätschaften im Rahmen des Praktikums – zum Teil personalisiert ("Laborplatzausstattung"), zum Teil gruppenweise ("Saalausstattung") – zur Nutzung überlassen. Für Schäden an diesen Geräten haftet der Benutzer persönlich, auch bei lediglich leichter Fahrlässigkeit.

Es wird empfohlen eine Glasbruch- bzw. eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Im Falle einer bereits bestehenden privaten Haftpflichtversicherung sollte eine Bestätigung eingeholt werden, dass auch Schäden, die bei Arbeiten im Praktikum entstehen, abgedeckt sind..

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