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Grundkurs im Strahlenschutz

Kurs zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz nach § 7 Abs. 2 AtG in Verbindung mit § 30 StrSchV und entsprechend der Fachkunderichtlinie Technik vom 21. 05. 2004

Nächste Termine: 27. Februar - 07. März 2012 und 20. August - 29. August 2012

 

Es werden Kenntnisse im Umgang mit genehmigungspflichtigen offenen radioaktiven Stoffen bis zum 105-fachen der Freigrenze nach StrSchV (Anlage III, Tabelle 1) und mit umschlossenen radioaktiven Stoffen bis zum 106-fachen der Freigrenze vermittelt. Der Kurs umfasst Inhalte der Module  GH, OG, OH, FA der Fachkunderichtlinie .

Eine erfolgreiche Teilnahme erlaubt die Bestellung zum Strahlenschutzbeauftragten nach § 31 Abs.2 StrSchV (Fachkundegruppen 2.2, 4.1., 4.2 und S5). Unser Kurs ist von der Berliner Senatsverwaltung anerkannt und die erworbenen Abschlüsse sind bundesweit gültig.

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Grundbegriffe der Dosimetrie
  • Strahlenschutzrecht
  • Strahlenschutzmesstechnik
  • Strahlenbiologische Grundlagen
  • Baulicher Strahlenschutz
  • Transport radioaktiver Stoffe
  • Praktischer Umgang mit radioaktiven Stoffen

Kursdauer:

  • 5 Tage Vorlesung/Übungen
  • 2 Tage Praktikum (Radiochemiepraktika für Chemie- und Biochemiestudenten können anerkannt werden)
  • Klausur

Für externe Teilnehmer wird eine Teilnehmergebühr von 600,- Euro erhoben. Die Kursunterlagen werden zu Beginn ausgegeben und sind im Preis inbegriffen.

Letzte Aktualisierung: 24.07.2012

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