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BAFöG

 

Studierende, die für ihren BaFöG-Antrag eine Bestätigung über ihre tatsächliche Studienleistung benötigen (Formblatt 5), können diese unter Vorlage der entsprechenden Nachweise und im Dienstzimmer von Prof. Abram erhalten.Es gibt dafür keine feststehenden Sprechzeiten. Eine formelle Anmeldung ist nicht erforderlich, eine kurze e-mail oder telefonische Rücksprache erspart jedoch unnötiges Suchen und Warten..

 

Folgende Unterlagen bitte mitbringen:

Formblatt 5 ... und
Aktuelle Leistungsaufstellung des Prüfungsbüros über die erreichten Leistungspunkte im Bachelor- oder Masterstudiengang ... bzw.
Bestätigung der Dozenten über erfolgreich abgeschlossene, aber noch nicht im Prüfungsbüro abgerechnete Studienleistungen  

 

 

 

 

Letzte Aktualisierung: 13.08.2012

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